Rechtliches
Nachunternehmerbedingungen
Addvista Inc. und Tochtergesellschaften · Version 1.1 · Gültig ab: 21. Oktober 2026 · Stand: 21. Oktober 2026. Welche Sprachfassung maßgeblich ist, regelt Ziffer 28.5.
Kurz gesagt
Diese Punkte dienen der Orientierung und ersetzen die nachfolgenden Klauseln nicht.
- Diese Bedingungen gelten für jeden Einzelauftrag. Ihr Vertragspartner ist die darin genannte Addvista-Gesellschaft, andernfalls die Addvista Inc.
- Die Preise sind Festpreise und decken sämtliche Leistungen ab. Änderungen und Stundenlohnarbeiten werden nur nach Maßgabe von Ziffer 7 vergütet.
- Wir zahlen innerhalb der Fristen der Ziffern 8 und 9. Soweit das Gesetz es zulässt, setzt unsere Zahlung voraus, dass der Kunde an uns gezahlt hat.
- Sie sind ein selbstständiges Unternehmen. Nur Sie stellen Ihr Personal ein, bezahlen es, weisen es an und ergreifen arbeitsrechtliche Maßnahmen, und Sie übernehmen für Ihren Leistungsteil die Pflichten aus dem Hauptvertrag.
- Sie halten in Ihrer gesamten Nachunternehmerkette alle Vorschriften zu Lohn, Sozialversicherung, Aufenthaltsrecht, Erlaubnissen und Arbeitsschutz ein und stellen uns frei, wenn das nicht geschieht.
- Die Arbeiten dürfen aufgezeichnet werden. Wir erhalten an den Aufnahmen ein ausschließliches Recht; eine Datenvergütung ist eine Lizenzgebühr an Ihren Betrieb.
- Zwingendes Recht geht vor, soweit es anwendbar ist.
- Die Regionalen Bedingungen für Ihre Region sind Bestandteil dieser Bedingungen und gehen ihnen dort vor.
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
01Anwendungsbereich und Rangfolge
1.1Diese Nachunternehmerbedingungen (die Bedingungen) gelten für alle Bau-, Handwerks-, Montage-, Instandsetzungs-, Wartungs- und damit zusammenhängenden Leistungen, die der Betrieb oder Alleinunternehmer, der einen Einzelauftrag annimmt (der Nachunternehmer, Sie), für die nach Ziffer 2 vertragsschließende Addvista-Gesellschaft (Addvista, wir, uns) erbringt.
1.2Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder Ihre Leistung annehmen. Eigene Bedingungen von Ihnen binden uns nur, wenn eine zur Vertretung der vertragsschließenden Addvista-Gesellschaft berechtigte Person sie unterzeichnet hat.
1.3Ohne Einzelauftrag beginnen keine Arbeiten. Ein Rahmenvertrag verpflichtet uns nicht zu Abrufen; wir dürfen für dasselbe Gewerk auch andere Unternehmen beauftragen.
1.4Teil A gilt für jeden Nachunternehmer, Teil B für Betriebe mit Personal, Teil C für Alleinunternehmer ohne Personal, Teil D für Aufnahmen und Teil E für die Einhaltung der Vorschriften in Ihrer Nachunternehmerkette.
1.5Es gilt folgende Rangfolge: zwingendes Recht; der Einzelauftrag und etwaige Nachtragsaufträge; die Regionalen Bedingungen für Ihre Region; diese Bedingungen; die Auszüge aus dem Hauptvertrag nach Ziffer 20.3; danach die weiteren im Einzelauftrag genannten Unterlagen. Ein Einzelauftrag kann die Anforderungen an Nachweise, die Mindestdeckungssummen der Versicherung, die Rechteeinräumung an Aufnahmen und die Pflichten nach Teil E nicht absenken. Widerspricht ein Auszug aus dem Hauptvertrag diesen Bedingungen, gilt die strengere Regelung.
1.6Die Regionalen Bedingungen für die in Ihrem Einzelauftrag oder Konto genannte Region (derzeit Europa, abrufbar unter www.addvista.com/de/agb/europa/, und die Vereinigten Staaten, abrufbar unter www.addvista.com/de/agb/usa/) sind Bestandteil dieser Bedingungen. Für diese Region gehen sie diesen Bedingungen vor. Der Einzelauftrag kann eine regionale Addvista-Gesellschaft oder einen regionalen Vertreter benennen; andernfalls ist Ihr Vertragspartner die Addvista Inc. Nennt der Auftrag keine Region oder eine Region, für die keine Regionalen Bedingungen bestehen, gelten die Regionalen Bedingungen — USA, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
02Die vertragsschließende Addvista-Gesellschaft
2.1Addvista Inc. ist eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware mit eingetragenem Sitz in 8 The Green, Ste R, Dover, DE 19901, USA. Die Addvista Inc. und ihre Tochter- und verbundenen Gesellschaften sind jeweils eine Addvista-Gesellschaft.
2.2Ihr Vertragspartner ist die Addvista-Gesellschaft, die im Einzelauftrag, im Rahmenvertrag oder in der Auftragsbestätigung genannt ist, etwa die Addvista Inc. oder eine Tochtergesellschaft in Ihrem Land. Ist keine genannt, ist es die Addvista Inc. Die Bestätigung nennt vor Vertragsschluss die Gesellschaft, ihre Anschrift und ihre Registerdaten.
2.3Ist ein dritter Anbieter als Auftragnehmer des Kunden genannt, ist dieser Anbieter für die Leistung Vertragspartner des Kunden; für Ihre Beauftragung gelten gleichwohl diese Bedingungen.
2.4Eine Addvista-Gesellschaft darf den Vertrag durch eine andere Addvista-Gesellschaft erfüllen und ihn auf eine andere Addvista-Gesellschaft oder auf einen Rechtsnachfolger bei einer Verschmelzung, einem Verkauf oder einer Umstrukturierung übertragen. Rechte, die Sie einräumen, stehen allen Addvista-Gesellschaften zu. Sie selbst dürfen nur nach Maßgabe der Ziffern 10.4 und 20 abtreten oder weitervergeben.
03Begriffsbestimmungen und Auslegung
3.1In diesen Bedingungen gilt:
Abnahme ist unsere förmliche Abnahme der Leistungen oder eines in sich abgeschlossenen Teils nach Ziffer 16. Die Abnahme durch den Kunden ist damit nicht gemeint.
Geschäftstag ist jeder Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen am Ort der Baustelle.
Nachtragsauftrag ist eine Anordnung in Textform nach Ziffer 7, die Leistungsumfang, Vergütung oder Ausführungszeit ändert.
Kunde ist derjenige, für den das Projekt ausgeführt oder vermittelt wird. Hauptvertrag ist unser Vertrag über das Projekt mit dem Kunden oder mit dem uns übergeordneten Auftragnehmer.
Datenvergütung ist die im Einzelauftrag festgelegte Lizenzvergütung für Aufnahmen, die an den Nachunternehmer zu zahlen ist.
Mangel ist jede Abweichung der Leistungen vom Vertrag oder von den anwendbaren technischen Vorschriften, einschließlich eines Rechtsmangels.
Schlussrechnung ist die prüfbare abschließende Abrechnung eines Einzelauftrags.
Freistellungsberechtigte sind die Addvista-Gesellschaften, ihre Organmitglieder, leitenden Angestellten und Beschäftigten, der Kunde sowie jede weitere Person, die wir nach dem Hauptvertrag freizustellen haben.
Projekt ist das Gesamtvorhaben auf der Baustelle, zu dem die Leistungen gehören.
Aufnahme ist jede Aufzeichnung von Video, Ton (soweit aktiviert), Sensordaten und Metadaten, die mit einem zugelassenen Gerät über die Addvista-App erfasst werden.
Baustelle ist der Ort, an dem die Leistungen erbracht werden, einschließlich Zufahrten und Lagerflächen.
Personal des Nachunternehmers sind Ihre Beschäftigten, mitarbeitenden Geschäftsführer, von Dritten gestellten Arbeitskräfte, Leiharbeitnehmer und Hilfskräfte, die bei den Leistungen eingesetzt werden.
Weiterer Nachunternehmer ist jeder, den Sie mit einem Teil der Leistungen beauftragen, mit Ausnahme Ihrer Beschäftigten und reiner Lieferanten.
Verifizierter Clip ist eine Aufnahme oder ein Ausschnitt daraus, den wir nach unseren Aufnahmeregeln und technischen Prüfungen freigegeben haben.
Einzelauftrag ist die Bestellung, der Abruf oder die Buchung, in der Leistungsumfang, Preis, Termine, Baustelle und die vertragsschließende Addvista-Gesellschaft festgelegt sind.
Leistungen sind alle von Ihnen geschuldeten Arbeitsergebnisse und Tätigkeiten einschließlich Unterlagen, Prüfungen und Bestandsunterlagen.
3.2Einschließlich bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. Textform ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die den Erklärenden nennt, etwa eine E-Mail oder eine Bestätigung in der App. Schriftform ist die Form, die das Gesetz verlangt, soweit es eine bestimmte Form verlangt.
3.3Jede Klausel gilt, soweit das nach Ziffer 26 auf die Leistungen anwendbare Recht dies zulässt. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
04Zulassung und Präqualifikation
4.1Vor dem ersten Zutritt einer Person zur Baustelle und vor der ersten Zahlung legen Sie die einschlägigen Unterlagen nach Anlage 1 aktuell und gut lesbar vor. Niemand darf die Baustelle betreten, der nicht in Ihrer Personalliste nach Ziffer 31.1 steht oder dem eine erforderliche Erlaubnis, Arbeitsberechtigung oder Entsendeunterlage fehlt.
4.2Sie halten alle Unterlagen während der Ausführung und – bei Versicherungen und Erlaubnissen – bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche gültig. Kündigungen, Aussetzungen und Versagungen teilen Sie uns innerhalb von 5 Geschäftstagen mit.
4.3Fehlt eine Unterlage oder verliert sie ihre Gültigkeit, dürfen wir den Zutritt verweigern, die Leistungen unterbrechen lassen und einen angemessenen Betrag einbehalten. Darin liegt keine Pflichtverletzung unsererseits; Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Mehrvergütung entstehen daraus nicht.
05Angebote, Rahmenverträge und Einzelaufträge
5.1Ihr Angebot ist 30 Tage bindend, sofern es keine längere Bindefrist nennt. Angebote, Ortsbesichtigungen und Mengenermittlungen sind kostenlos.
5.2Ein Betrieb nach Teil B, der einen Rahmenvertrag geschlossen hat, nimmt Abrufe innerhalb der vereinbarten Gewerke, Regionen und Kapazitäten an. Ein Alleinunternehmer nach Teil C darf jeden Abruf ablehnen. Ein bestimmtes Auftragsvolumen sagen wir nicht zu.
5.3Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie einen Einzelauftrag in Textform annehmen oder mit der Ausführung beginnen. Der Einzelauftrag geht Ihrem Angebot vor. Preis, Leistungsumfang und Terminplan dürfen nur die im Einzelauftrag benannten Personen ändern.
5.4Sie stehen dafür ein, dass Sie die Leistungen nach Ihren Erlaubnissen rechtmäßig erbringen dürfen. Den Einzelauftrag, die Pläne, die Auszüge aus dem Hauptvertrag, Vorleistungen und Untergründe prüfen Sie mit der Sorgfalt eines fachkundigen Unternehmers und melden uns Fehler oder Bedenken in Textform, bevor Sie darauf aufbauen. Unterlassen Sie das, tragen Sie die Folgen.
06Preise und Abrechnung
6.1Der Auftragspreis ist der im Einzelauftrag festgelegte Preis. Ein Angebot gilt für die darin genannte Frist, sonst 30 Tage. Preise in Werbung, Preislisten, Präsentationen oder Verkaufsgesprächen sind unverbindlich und ändern sich häufig.
6.2Der Auftragspreis ist ein Pauschalpreis, ein Einheitspreis oder eine Kombination aus beiden. Er gilt unabhängig von Geschoss, Ausführungsreihenfolge, gewöhnlichen Baustellenverhältnissen und Mengenänderungen, soweit nicht zwingendes Recht eine Anpassung verlangt.
6.3Der Auftragspreis umfasst alles, was ein fachkundiger Unternehmer zur Erbringung der Leistungen benötigt, insbesondere Lohn, Aufsicht, Fahrten, Werkzeug, Geräte, Verbrauchsmaterial, Schutzmaßnahmen, Prüfungen, Dokumentation, Entsorgung, persönliche Schutzausrüstung, Koordination, Tagesberichte und die für Aufnahmen benötigte Zeit. Gesonderte Vergütungen oder Gemeinkostenzuschläge zahlen wir nur, wenn ein Nachtragsauftrag sie vorsieht.
6.4Wir dürfen die Preise für künftige Einzelaufträge und mit einer Frist von 30 Tagen die Preise für künftige Abrufe ändern. Angenommene Einzelaufträge behalten ihren Preis.
6.5Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer beziehungsweise US-amerikanischer sales tax, sofern nichts anderes angegeben ist.
6.6Eine Aufnahmevergünstigung gilt nur, solange die Aufnahmebedingungen erfüllt sind. Entfallen sie aus Gründen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, gilt der im Einzelauftrag genannte Standardpreis.
07Änderungen und zusätzliche Leistungen
7.1Wir dürfen eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine zu seiner Erreichung notwendige Änderung verlangen. Innerhalb von 10 Geschäftstagen legen Sie auf Grundlage der Kalkulation des Auftragspreises ein Angebot über die Auswirkungen auf Vergütung und Ausführungszeit vor. Einigen wir uns nicht binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens bei Ihnen, dürfen wir die Änderung in Textform anordnen; Sie führen sie aus, soweit Ihnen das zumutbar ist.
7.2Für eine nicht vereinbarte Änderung bemisst sich die Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, die der ursprünglichen Kalkulation entsprechen, oder nach einer hinterlegten Urkalkulation, soweit das vereinbart ist.
7.3Mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen beginnen Sie erst nach einem Nachtragsauftrag, es sei denn, es gilt eine unmittelbar drohende Gefahr abzuwenden; das bestätigen Sie noch am selben Tag in Textform. Leistungen, die wir tatsächlich angeordnet haben, verfallen nicht wegen fehlender Form; die Anordnung müssen Sie jedoch nachweisen. Leistungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs ohnehin notwendig sind, sind keine Änderung.
7.4Ansprüche auf Mehrvergütung oder Bauzeitverlängerung melden Sie innerhalb von 10 Geschäftstagen, nachdem Sie von dem auslösenden Umstand Kenntnis erlangt haben, in Textform mit Begründung und Kostenschätzung an. Bis zur Einigung führen Sie sämtliche Leistungen fort, auch streitige geänderte Leistungen.
7.5Stundenlohnarbeiten vergüten wir nur, wenn wir sie in Textform ausdrücklich als solche beauftragt haben, und nur gegen Stundenlohnzettel, die Sie uns innerhalb von 3 Geschäftstagen zur Gegenzeichnung vorlegen. Die Gegenzeichnung bestätigt Anwesenheit und Mengen, nicht aber, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt oder dass die abgerechneten Sätze gelten.
7.6Über geänderte Leistungen und Stundenlohnarbeiten führen Sie vollständige Aufzeichnungen. Wir oder unser Prüfer dürfen sie während der Ausführung und bis vier Jahre nach der Schlusszahlung einsehen und kopieren.
08Rechnungsstellung und Zahlung
8.1Sie rechnen nur vertragsgemäß erbrachte Leistungen ab. Eigens angefertigte Stoffe und Bauteile dürfen Sie abrechnen, sobald das Eigentum auf uns übergegangen ist oder Sie Sicherheit geleistet haben.
8.2Eine Rechnung ist prüfbar, wenn sie sich anhand des Einzelauftrags nachvollziehen lässt und die steuerrechtlich vorgeschriebenen Angaben enthält.
8.3Die Schlussrechnung enthält alle Ihre Forderungen; ihr sind sämtliche Übergabeunterlagen beizufügen. Sofern der Einzelauftrag nichts anderes vorsieht, können Sie Forderungen, die Sie nicht aufgenommen haben, nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung bei uns nachberechnen; spätere Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, Sie konnten sie bei verständiger Betrachtung nicht früher kennen.
8.4Vorbehaltlich Ziffer 9 zahlen wir eine prüfbare Abschlagsrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und die Schlussrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme oder Zugang, je nachdem, was später eintritt. Ist eine Rechnung nicht prüfbar, beginnt die Frist erst mit Zugang einer prüfbaren Rechnung. Streitige Beträge dürfen wir zurückbehalten.
8.5Verzugszinsen richten sich nach dem gesetzlichen Zinssatz, soweit das Gesetz einen bestimmt, andernfalls betragen sie ein Prozent pro Monat, höchstens jedoch den gesetzlich zulässigen Höchstsatz.
8.6Eine Zahlung ist weder eine Abnahme noch ein Verzicht auf Rechte. Überzahlungen dürfen wir durch Rechnung zurückfordern oder mit ihnen aufrechnen.
09Zahlung in Abhängigkeit von der Zahlung des Kunden
9.1Soweit das anwendbare Recht dies zulässt, ist der Eingang der entsprechenden Zahlung des Kunden bei uns ausdrückliche aufschiebende Bedingung für jede Zahlung nach Ziffer 8; insoweit tragen Sie das Risiko, dass der Kunde nicht zahlt. Solange die Bedingung nicht eingetreten ist, fallen keine Zinsen an.
9.2Lässt das anwendbare Recht diese Bedingung nicht zu, ist die Zahlung 7 Tage nach Eingang der entsprechenden Zahlung des Kunden bei uns fällig, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang einer prüfbaren Rechnung (Abschlagszahlungen) beziehungsweise 30 Tage nach Abnahme oder Zugang einer prüfbaren Schlussrechnung, je nachdem, was später eintritt (Schlusszahlung).
9.3Die Arbeiten einstellen dürfen Sie nur, wenn ein unstreitiger Betrag seit mehr als 7 Tagen überfällig ist und Sie die Einstellung in Textform angekündigt haben. Nach Ziffer 10 einbehaltene Beträge sind nicht überfällig.
10Aufrechnung, Zurückbehaltung und Direktzahlung
10.1Aufrechnen dürfen Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Streit berechtigt Sie nicht, die Leistungen einzustellen.
10.2Wir dürfen, soweit gesetzlich zulässig, mit sämtlichen Ansprüchen gegen Sie aus jedem Einzelauftrag aufrechnen und Zahlungen zurückbehalten, insbesondere: wegen Mängeln in angemessener Höhe, in der Regel in Höhe des Doppelten der voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung; wegen Rückbelastungen; als Rücklage für Haftungsrisiken aus Löhnen, Beiträgen, Steuern und Bußgeldern in Ihrer Nachunternehmerkette; wegen Vertragsstrafen und Verzugsschäden; wegen Mehrkosten der Fertigstellung; und wegen von Ihnen verursachter Ansprüche aus dem Hauptvertrag. Eine Rücklage geben wir frei, sobald ihr Grund entfallen ist.
10.3Soweit gesetzlich zulässig, dürfen wir Beschäftigte, Einzugsstellen, Unfallversicherungsträger, Finanzämter, Sozialkassen oder Gläubiger nachgeordneter Stufen unmittelbar bezahlen und die Zahlung verrechnen.
10.4Geldforderungen gegen uns dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung in Textform abtreten, sofern das Gesetz dieses Abtretungsverbot nicht für unwirksam erklärt.
11Sicherheiten
11.1Wir dürfen eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 Prozent des Netto-Auftragspreises verlangen und Zahlungen bis zu diesem Betrag einbehalten, bis sie gestellt ist. Sie sichert die vertragsgemäße Erfüllung, Mehrkosten der Fertigstellung und Ansprüche, die die Gewährleistungssicherheit nicht abdeckt. Eine Vorauszahlung sichern Sie vor ihrer Auszahlung in Höhe des noch nicht verdienten Betrags ab.
11.2Mit der Abnahme geben wir die Vertragserfüllungssicherheit Zug um Zug gegen eine Gewährleistungssicherheit frei. Diese beträgt 5 Prozent der Brutto-Schlussrechnungssumme oder den geringeren Betrag, den ein Gesetz des Projektstaats vorschreibt, und gilt für die Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Nach der Abnahme übersteigen unsere Sicherheiten diesen Betrag nicht, abgesehen von Sicherheiten für noch nicht verdiente Vorauszahlungen.
11.3Einen Bareinbehalt dürfen Sie jederzeit durch eine Bürgschaft eines im Europäischen Wirtschaftsraum oder in den Vereinigten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Versicherers ablösen. Die Vertragserfüllungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft muss eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage sein, darf nicht auf erstes Anfordern zahlbar sein und muss bis sechs Monate nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche oder unbefristet gelten.
11.4Sicherheiten begrenzen Ihre Haftung nicht.
12Ausführungsfristen, Verzug und Vertragsstrafe
12.1Sie halten die Termine des Einzelauftrags ein. Fertigstellung bedeutet Abnahmereife einschließlich aller Unterlagen.
12.2Für Verzögerungen, die wir, der Kunde oder ein Nachtragsauftrag verursachen, und für Witterung, mit der ein fachkundiger Unternehmer nicht rechnen musste, sind Sie nicht verantwortlich. Jede Behinderung, auch fehlenden Zugang oder ausstehende Vorleistungen, zeigen Sie uns mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen innerhalb von 5 Geschäftstagen an, und Sie mindern ihre Folgen. Eine verspätete Anzeige verkürzt eine Fristverlängerung in dem Umfang, in dem sie Gegenmaßnahmen verhindert hat.
12.3Geraten Sie mit einem verbindlichen Fertigstellungstermin in Verzug, zahlen Sie eine Vertragsstrafe von 0,2 Prozent der Netto-Schlussrechnungssumme je Geschäftstag, insgesamt höchstens 5 Prozent der Netto-Schlussrechnungssumme einschließlich etwaiger Vertragsstrafen für Zwischentermine. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatz wegen desselben Verzugs angerechnet.
12.4Ihre Haftung für Verzug umfasst Beträge, die wir deswegen an den Kunden oder an andere Gewerke zahlen müssen, einschließlich pauschalierten Schadensersatzes nach dem Hauptvertrag.
12.5Ist ein verbindlicher Termin aus Gründen in Ihrem Verantwortungsbereich gefährdet, verstärken Sie nach unserer Aufforderung auf eigene Kosten Ihre Kapazitäten. Tun Sie das nicht, dürfen wir den betroffenen Teil auf Ihre Kosten an ein anderes Unternehmen vergeben.
12.6Höhere Gewalt (ein unabwendbares Ereignis außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, nicht aber Preissteigerungen, Personalmangel oder Ausfälle von Lieferanten) verlängert die Ausführungsfrist um die dadurch verursachte Verzögerung, wenn Sie sie innerhalb von 5 Geschäftstagen anzeigen. Dauert die Unterbrechung länger als 90 Tage, darf jede Partei den betroffenen Einzelauftrag kündigen; die vertragsgemäß erbrachten Leistungen vergüten wir.
12.7Erheblich abweichende verdeckte Verhältnisse oder Schadstoffe außerhalb Ihres Leistungsumfangs zeigen Sie innerhalb von 5 Geschäftstagen an, und Sie stellen die Arbeiten ein, wenn ihre Fortführung nicht sicher wäre. Für eine Anpassung gilt Ziffer 7.
13Baustellenordnung und Koordination
13.1Sie beachten die Baustellenordnung, den Terminplan und unsere Koordinationsanweisungen und stimmen sich ohne Mehrvergütung mit uns, dem Kunden und den anderen Gewerken ab.
13.2Ihre Abfälle räumen Sie täglich. Tun Sie das trotz Aufforderung nicht, dürfen wir auf Ihre Kosten reinigen lassen.
13.3Fertige Leistungen und genutzte Bereiche schützen Sie vor Ihren Arbeiten, und Sie haften für Schäden, die Sie oder Ihre Nachunternehmerkette verursachen.
13.4Alle Genehmigungen, die Ihr Gewerbe oder die Arbeiten von Ihnen verlangen, beschaffen Sie im eigenen Namen.
13.5Wünsche des Kunden zu Leistungsumfang oder Preis verweisen Sie an uns. Zu einem Nachtragsauftrag werden solche Wünsche erst durch unsere Bestätigung.
14Ausführung der Leistungen
14.1Sie führen die Leistungen fachgerecht nach dem Einzelauftrag, den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, den technischen Normen, den Herstellervorgaben und dem Stand der Technik aus. Die Leistungen müssen sich für die vereinbarte Verwendung eignen, mangels Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung.
14.2Sie sind selbstständiger Unternehmer und schulden einen Werkerfolg. Allein Sie wählen das Personal des Nachunternehmers aus, stellen es ein, vergüten, beaufsichtigen und weisen es an, ergreifen arbeitsrechtliche Maßnahmen, legen seine Arbeitszeit fest und bestimmen Mittel und Methoden der Ausführung. Unsere Anweisungen betreffen Werkerfolg, Termine, Koordination, Baustellenordnung, Qualität und Sicherheit. Weder eine Anweisung noch die Aufforderung, eine Person abzuziehen, eine Bewertung, eine App-Funktion, ein Gerät, ein Bericht oder eine Prüfung nach diesen Bedingungen macht eine Addvista-Gesellschaft zum Arbeitgeber, Mitarbeitgeber oder Entleiher von Personal des Nachunternehmers.
14.3Sie bringen Ihr eigenes Werkzeug mit; ausgenommen sind Geräte, die wir Ihnen nach Ziffer 45 leihweise überlassen.
14.4Unsere Prüfung von Werkstatt- und Montageplänen dient nur der Koordination und überträgt keine Planungsverantwortung. Planen Sie selbst, tragen Sie die Verantwortung für die Planung und beseitigen Planungsfehler auf eigene Kosten.
14.5Die Gefahr geht mit der Abnahme über. Das Eigentum geht mit Zahlung oder Einbau über, je nachdem, was früher eintritt, und zwar frei von Rechten Dritter und Eigentumsvorbehalten. Nicht bestandene Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gehen zu Ihren Lasten.
14.6Die Leistungen einstellen dürfen Sie nur nach Ziffer 9.3 oder aufgrund eines Kündigungsrechts.
15Arbeitsschutz
15.1Sie sind für die Sicherheit des Personals des Nachunternehmers und, bei Teil C, für Ihre eigene Sicherheit verantwortlich. Sie halten alle Arbeitsschutzvorschriften ein, außerdem den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan der Baustelle und die Anweisungen des Koordinators.
15.2Vor Beginn legen Sie einen Sicherheitsplan für Ihr Gewerk, den Nachweis der Unterweisung und den Namen Ihrer verantwortlichen fachkundigen Person vor. Unsere Einweisungen ersetzen Ihre eigene Unterweisung nicht.
15.3Sie stellen die persönliche Schutzausrüstung; ein Aufnahmegerät darf ihre Schutzwirkung niemals beeinträchtigen. Sicherheit geht stets vor Aufnahme. Jeder darf eine unsichere Tätigkeit stoppen, und wir dürfen jede Tätigkeit untersagen, von der eine Gefahr ausgeht.
15.4Todesfälle, schwere Verletzungen, Krankenhauseinweisungen, Beinaheunfälle mit Bezug zur Standsicherheit und behördliche Arbeitsschutzanordnungen melden Sie so bald wie möglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden.
15.5Personen, die nicht arbeitsfähig sind, halten Sie von der Baustelle fern. Ein schwerer oder wiederholter Sicherheitsverstoß ist ein Kündigungsgrund nach Ziffer 21.1.
16Abnahme
16.1Die Fertigstellung der Leistungen zeigen Sie in Textform an und übergeben dabei die Übergabeunterlagen. Wir prüfen die Leistungen innerhalb von 21 Tagen nach der Anzeige und erklären spätestens 30 Tage nach der Anzeige in Textform die Abnahme oder deren Verweigerung; verweigern wir sie, benennen wir mindestens einen Mangel.
16.2Die Abnahme hängt nicht von der Abnahme durch den Kunden ab. Eine gesetzlich vorgeschriebene behördliche Abnahme oder Prüfung gehört zur Fertigstellung.
16.3Wegen jedes nicht unwesentlichen Mangels dürfen wir die Abnahme verweigern. Nehmen wir trotz Mängeln ab, dürfen wir uns diese vorbehalten und bis zu ihrer Beseitigung nach Ziffer 10.2 Zahlungen zurückbehalten.
16.4Nutzung oder Bezug ist keine Abnahme, es sei denn, ein Gesetz fingiert sie. Eine Teilabnahme gilt nur für den abgenommenen Teil.
17Mängel und Mängelansprüche
17.1Sofern der Einzelauftrag nichts anderes vorsieht, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einem Bauwerk sowie bei Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk fünf Jahre ab Abnahme, bei sonstigen Leistungen zwei Jahre. Im Einzelauftrag kann eine längere Frist vereinbart werden, um sie an unsere Haftung gegenüber dem Kunden für dieselben Leistungen anzugleichen. Längere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
17.2Mängel beseitigen Sie innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist, die mindestens 7 Tage beträgt, sofern nicht Dringlichkeit eine kürzere Frist erfordert. Tun Sie das nicht, dürfen wir den Mangel selbst beseitigen oder durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen und Ersatz der Kosten einschließlich der Kosten für Öffnen, Wiederherstellen und Auffinden des Mangels sowie einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten verlangen. In Notfällen dürfen wir sofort handeln.
17.3Herstellergarantien treten Sie auf Verlangen an uns ab.
18Haftung und Freistellung
18.1Sie haften für eigene Pflichtverletzungen und eigenes Verschulden sowie für Pflichtverletzungen und Verschulden des Personals des Nachunternehmers und weiterer Nachunternehmer. Die Haftungsbeschränkungen der Regionalen Bedingungen gelten nur für unsere Haftung Ihnen gegenüber.
18.2Soweit gesetzlich zulässig, stellen Sie die Freistellungsberechtigten von allen Ansprüchen Dritter, Schäden, Bußgeldern und Kosten einschließlich angemessener Anwaltskosten frei und tragen die Kosten der Rechtsverteidigung, soweit diese durch eine Handlung, Unterlassung oder Pflichtverletzung von Ihnen, dem Personal des Nachunternehmers oder weiteren Nachunternehmern verursacht sind, insbesondere von Ansprüchen:
(a) wegen Körperverletzung, Tod und Sachschäden;
(b) wegen Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Verstößen gegen das Aufenthalts- und Einwanderungsrecht und damit zusammenhängender Bußgelder;
(c) aufgenommener Personen nach Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht oder Biometrie-Datenschutzrecht, einschließlich des Rechts am eigenen Bild und des US-amerikanischen right of publicity (des Rechts, über die kommerzielle Verwertung der eigenen Person zu bestimmen), auch wegen fehlender Informationen, Einwilligungen, Freigaben oder Betriebsvereinbarungen;
(d) wegen der Verletzung geistigen Eigentums Dritter durch die Leistungen, Ihre Stoffe oder Planungen oder von Ihnen gelieferte Inhalte; und
(e) von Gläubigern nachgeordneter Stufen, einschließlich Sicherungsrechten (liens) und Ansprüchen aus Bonds.
18.3Die Freistellung gilt unabhängig davon, ob einen Freistellungsberechtigten ein Mitverschulden trifft, nicht jedoch, soweit der Schaden allein auf seiner Fahrlässigkeit oder auf seinem Vorsatz beruht.
18.4Die Rechtsverteidigung führen Sie durch Rechtsanwälte, die für uns zumutbar sind. Tun Sie das nicht, dürfen wir uns auf Ihre Kosten selbst verteidigen. Einen Vergleich, der ein Verschulden eines Freistellungsberechtigten einräumt oder ihm eine nicht auf Geld gerichtete Pflicht auferlegt, schließen Sie nur mit unserer Zustimmung.
19Versicherung
19.1Während der Ausführung und für die dort genannten Zeiträume unterhalten Sie den Versicherungsschutz nach Anlage 2 bei einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder in den Vereinigten Staaten zugelassenen Versicherer. Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt die vertragliche Haftung aus diesem Vertrag ein. Ein Einzelauftrag darf die Deckungssummen erhöhen, aber nicht absenken.
19.2Versicherungsbestätigungen und Nachträge zur Police legen Sie vor Beginn und bei jeder Verlängerung vor. Entfällt der Versicherungsschutz, dürfen wir die Leistungen unterbrechen lassen oder auf Ihre Kosten Versicherungsschutz eindecken. Selbstbehalte tragen Sie. Die Versicherung begrenzt Ihre Haftung nicht.
20Weitervergabe und Weitergabe von Pflichten
20.1Die Leistungen ganz oder teilweise weitervergeben dürfen Sie nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Wir dürfen sie insbesondere verweigern, wenn Unterlagen oder Erlaubnisse fehlen, der Kunde die Weitervergabe untersagt oder das Unternehmen kein eigenes gewerbliches Personal hat. Für weitere Nachunternehmer haften Sie in vollem Umfang.
20.2Bevor ein weiterer Nachunternehmer beginnt, verpflichten Sie ihn auf diese Bedingungen, einschließlich der Pflichten zu Unterlagen, Arbeitsschutz und Aufnahmen sowie nach Teil E; auf Verlangen benennen Sie ihn und weisen die Weitergabe nach.
20.3Für Ihre Leistungen übernehmen Sie uns gegenüber die Pflichten, die wir dem Kunden nach den Auszügen aus dem Hauptvertrag schulden, die dem Einzelauftrag beigefügt, darin in Bezug genommen oder Ihnen vor der Annahme übergeben worden sind, insbesondere zu Leistungsumfang, Standards, Terminplan, Mängelansprüchen, Verzugsschäden, Versicherung, Aufzeichnungen, Vertraulichkeit, Arbeitsschutz und Aufnahmen. Uns stehen Ihnen gegenüber für Ihre Leistungen die Rechte zu, die der Kunde uns gegenüber hat. Gegen den Kunden haben Sie keine Ansprüche.
20.4Beruht ein Anspruch von Ihnen auf einer Handlung des Kunden, dürfen wir ihn für Sie gegenüber dem Kunden geltend machen; Sie wirken dabei mit. Soweit gesetzlich zulässig, sind Sie an das Ergebnis des Streitbeilegungsverfahrens nach dem Hauptvertrag für diesen Anspruch gebunden, und wir zahlen Ihnen den darauf erzielten Betrag abzüglich unserer angemessenen Kosten aus.
20.5Ihre Lieferanten oder weiteren Nachunternehmer dürfen wir durch einen auf Sie und den Zahlungsempfänger gemeinsam ausgestellten Scheck (joint check) bezahlen.
21Kündigung
21.1Wir dürfen einen Einzelauftrag oder Rahmenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei erheblichem Verzug, nicht beseitigten Mängeln, entfallenen Erlaubnissen, Versicherungen oder Unterlagen, einem schweren Sicherheitsverstoß, einem Verstoß gegen Ziffer 20, Teil D oder Teil E, illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit, Bestechung, einem Sanktionsverstoß oder Insolvenz, soweit das Insolvenzrecht dies zulässt. Ist Abhilfe möglich, setzen wir Ihnen zuvor eine Frist von 7 Tagen, bei gegenwärtiger Gefahr von 48 Stunden. Sie dürfen nach denselben Grundsätzen aus wichtigem Grund kündigen.
21.2Endet der Hauptvertrag oder unterbricht der Kunde das Projekt, dürfen wir den betroffenen Einzelauftrag nach den Regionalen Bedingungen kündigen oder unterbrechen. Erweist sich eine Kündigung aus wichtigem Grund als unberechtigt, gilt sie als freie Kündigung.
21.3Kündigungen bedürfen der Schriftform, soweit deutsches Recht sie verlangt, im Übrigen der Textform. Nach einer Kündigung aus einem von Ihnen zu vertretenden Grund dürfen wir die Leistungen selbst oder durch Dritte fertigstellen und die Mehrkosten von Ihnen verlangen.
21.4Nach einer Kündigung wirken Sie an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstands mit, geben unsere Unterlagen und Geräte zurück und hinterlassen die Baustelle in sicherem Zustand. Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, bleiben in Kraft.
22Abwerbe- und Umgehungsverbot
22.1Für 12 Monate nach dem letzten Einzelauftrag für einen von uns vermittelten Kunden übernehmen Sie weder unmittelbar noch über ein verbundenes Unternehmen Aufträge dieses Kunden im selben Gewerk und werben solche Aufträge auch nicht an. Ein Kunde gilt als vermittelt, sofern Sie mit ihm in den vorangegangenen 12 Monaten keine eigenständige Geschäftsbeziehung in diesem Gewerk hatten. Öffentliche Ausschreibungen, die Sie selbst gefunden haben, sind ausgenommen.
22.2Für 12 Monate nach Abschluss des Projekts werben Sie keine Beschäftigten einer Addvista-Gesellschaft aktiv ab, mit denen Sie bei dem Projekt in nennenswertem Kontakt standen. Allgemeine Stellenanzeigen und Initiativbewerbungen sind ausgenommen.
22.3Bei einem Verstoß gegen Ziffer 22.1 zahlen Sie pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 Prozent der Nettovergütung, die Sie oder Ihr verbundenes Unternehmen in den 12 Monaten nach dem Verstoß von dem Kunden für die unter Umgehung von Addvista erbrachten Leistungen erhalten. Der Betrag wird auf einen weitergehenden Schaden angerechnet und ermäßigt sich, wenn Sie einen geringeren Schaden nachweisen.
23Vertraulichkeit
23.1Alle nicht öffentlichen Informationen von Addvista und des Kunden behandeln Sie während der Vertragslaufzeit und fünf Jahre danach vertraulich, Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie gesetzlich geschützt sind. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, Ihnen bereits bekannt waren oder unabhängig entwickelt wurden, und nicht für Offenlegungen, die gesetzlich oder nach Teil D vorgeschrieben sind.
23.2Unsere Informationen, Unterlagen des Kunden und Aufnahmen verwenden Sie nicht, um ein Modell zu trainieren, einen Datensatz aufzubauen oder mit Addvista in Wettbewerb zu treten. Bei Vertragsende geben Sie unsere Unterlagen zurück oder löschen sie.
24Datenschutz
24.1Für das Aufnahmeprogramm, die Datensätze, die Lizenzierung und Addvista Assist sind wir Verantwortlicher. Für die Daten Ihres Personals sind Sie eigenständiger Verantwortlicher. Soweit wir gemeinsam über die Erhebung auf der Baustelle entscheiden, beschränkt sich die gemeinsame Verantwortlichkeit auf diese Erhebung.
24.2Sie informieren das Personal des Nachunternehmers nach Ziffer 41. Anfragen zu Aufnahmen richten sich an data@addvista.com. Anfragen, die nur Ihre eigene Verarbeitung betreffen, bearbeiten Sie selbst.
24.3Personenbezogene Daten von Addvista und des Kunden verwenden Sie nur zur Ausführung der Leistungen. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Aufnahmen, Baustellendaten oder unsere Geräte betrifft, melden Sie uns innerhalb von 24 Stunden.
24.4Ihre geschäftlichen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Datenschutzkontakt: data@addvista.com.
25Korruptionsbekämpfung und Sanktionen
25.1Sie halten alle anwendbaren Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung ein, soweit anwendbar auch den Foreign Corrupt Practices Act, und gewähren oder versprechen keine Vorteile, um einen Einzelauftrag, ein Prüfergebnis oder die Abnahme zu erlangen.
25.2Weder Sie noch Ihre Organmitglieder oder Gesellschafter stehen auf einer für uns verbindlichen Sanktionsliste, und Sie setzen keine Nachunternehmer oder Banken ein, durch die wir gegen Sanktionsrecht verstoßen würden. Bei einem Verstoß dürfen wir fristlos kündigen und Zahlungen zurückbehalten, soweit das Gesetz dies zulässt. Ihre Compliance-Unterlagen bewahren Sie für die gesetzliche Frist, mindestens aber bis vier Jahre nach Abnahme auf.
26Anwendbares Recht und Streitbeilegung
26.1Für diese Bedingungen gilt das Recht des US-Bundesstaates Delaware unter Ausschluss seines Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts, soweit die Regionalen Bedingungen kein anderes Recht bestimmen.
26.2In jedem Rechtsstreit mit dem Kunden oder Dritten über das Projekt dürfen wir Sie in das Verfahren einbeziehen, insbesondere Ihnen den Streit verkünden; an die darin getroffenen Feststellungen sind Sie gebunden, soweit gesetzlich zulässig.
27Änderungen dieser Bedingungen
27.1Wir dürfen diese Bedingungen für künftige Einzelaufträge mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform ändern. Angenommene Einzelaufträge behalten ihre Fassung. Widersprechen Sie, dürfen wir die Erteilung von Einzelaufträgen an Sie einstellen.
27.2Gesetzlich vorgeschriebene Änderungen und Änderungen ausschließlich zu Ihren Gunsten dürfen mit der Mitteilung wirksam werden. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
28Schlussbestimmungen
28.1Der Einzelauftrag, ein etwaiger Rahmenvertrag und diese Bedingungen bilden die vollständige Vereinbarung über die Leistungen. Änderungen eines angenommenen Einzelauftrags bedürfen der Textform oder, soweit das Gesetz sie verlangt, der Schriftform.
28.2Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Ein Verzicht muss ausdrücklich und in Textform erklärt werden. Rechte aus diesen Bedingungen können nur die Parteien, die Freistellungsberechtigten und die Addvista-Gesellschaften geltend machen; das Personal des Nachunternehmers hat gegen uns keine vertraglichen Ansprüche.
28.3Mitteilungen gehen an die im Einzelauftrag genannten Anschriften und an partner@addvista.com.
28.4Unseren Namen, den Namen des Kunden oder das Projekt dürfen Sie ohne unsere Zustimmung nicht zu Werbezwecken verwenden. Sie können uns nicht vertreten. Das Verhältnis der Parteien bestimmt sich nach Ziffer 14.2.
28.5Bestimmt der Einzelauftrag die deutsche Fassung als maßgeblich, gilt diese. Andernfalls ist die englische Fassung maßgeblich, sofern nicht zwingendes deutsches Recht den deutschen Wortlaut verlangt.
Teil B
Nachunternehmervertrag für Betriebe mit Personal
29Anwendungsbereich von Teil B
29.1Dieser Teil gilt zusätzlich zu den Teilen A, D und E, wenn Sie bei den Leistungen Beschäftigte oder von Dritten gestellte oder entliehene Arbeitskräfte einsetzen, auch die Hilfskraft eines Alleinunternehmers.
29.2Sie führen die Leistungen mit eigenem Personal aus und bleiben nach Ziffer 14.2 dessen alleiniger Arbeitgeber.
30Qualifikation des Personals und Bauleiter
30.1Jede Person, die Sie einsetzen, ist fachlich qualifiziert, zur Arbeit berechtigt, soweit erforderlich im Besitz der nötigen Erlaubnis und in Arbeitsschutz und Aufnahmen unterwiesen.
30.2Sie benennen einen Bauleiter und einen Stellvertreter, die Erklärungen entgegennehmen und Sie in Fragen der Koordination verpflichten können. Einer von beiden ist auf der Baustelle anwesend, solange Ihr Personal dort arbeitet.
30.3Wir dürfen verlangen, dass Sie eine Person von der Baustelle abziehen, wenn sie gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, ihr Unterlagen, Erlaubnis oder Arbeitsberechtigung fehlen, sie Gewalt ausübt oder andere belästigt oder sie erheblich gegen Teil D verstößt. Sie ersetzen die Person unverzüglich und auf eigene Kosten.
31Personallisten und Ausweispflicht
31.1Bevor eine Person beginnt, übergeben Sie uns eine Personalliste mit Name, Funktion und Arbeitgeber sowie gegebenenfalls Erlaubnisklasse, Entsendestatus und der Bestätigung, dass Ihnen ein gültiger Aufenthaltstitel vorliegt, der die Beschäftigung erlaubt. Vor dem Einsatz jeder neuen Person aktualisieren Sie die Liste.
31.2Ihr Personal trägt Baustellenausweise, soweit die Baustelle solche verwendet.
31.3Sie führen die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeitaufzeichnungen und legen sie nach Ziffer 47.2 vor.
32Arbeitszeit, Löhne und ausländische Beschäftigte
32.1Sie legen die Arbeitszeit so fest, dass der Terminplan eingehalten wird und die gesetzlichen Grenzen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten und Urlaub gewahrt bleiben.
32.2Sie zahlen mindestens die anwendbaren Mindestlöhne und alle vorgeschriebenen Beiträge nach Maßgabe der Regionalen Bedingungen.
32.3Bevor eine Person beginnt, übergeben Sie uns eine Kopie des Aufenthaltstitels, den sie benötigt.
33Keine Arbeitnehmerüberlassung
33.1Sie stellen uns kein Personal zur Verfügung und unterstellen es nicht unseren Weisungen. Von den Folgen eines Verstoßes gegen diese Ziffer stellen Sie uns nach Ziffer 18.2 frei.
34Tagesberichte
34.1Für jeden Arbeitstag auf der Baustelle erstellen Sie in der Addvista-App einen Tagesbericht mit Datum, Personalstärke je Gewerk, ausgeführten Arbeiten, Lieferungen, Behinderungen und Vorfällen nach Ziffer 15.4.
34.2Einen fehlenden Bericht holen Sie innerhalb von 2 Geschäftstagen nach Erinnerung nach. Wiederholte Versäumnisse sind eine erhebliche Pflichtverletzung.
Teil C
Selbstständige Alleinunternehmer
35Anwendungsbereich von Teil C
35.1Dieser Teil gilt, wenn Sie als Alleinunternehmer ohne Beschäftigte und ohne gestellte Arbeitskräfte bei den Leistungen tätig sind. Daneben gelten die Teile A und D sowie die Bestimmungen von Teil E, die keine Beschäftigten voraussetzen.
35.2Bevor eine Hilfskraft beginnt, erfüllen Sie die Anforderungen von Teil B und legen die Unterlagen für Betriebe vor.
36Echte unternehmerische Selbstständigkeit
36.1Wie Sie den vereinbarten Werkerfolg erreichen, entscheiden Sie im Rahmen des Vertrags, der Vorschriften und des Arbeitsschutzes selbst. Sie verwenden eigenes Werkzeug, ausgenommen von uns leihweise überlassene Geräte, dürfen für andere Auftraggeber tätig sein und dürfen jeden neuen Einzelauftrag ablehnen.
36.2Ihre Arbeitszeiten bestimmen Sie innerhalb der Zugangszeiten der Baustelle selbst; Sie sind nicht in unsere Organisation eingegliedert.
36.3Sie dürfen eine qualifizierte Ersatzperson einsetzen, die dieselben Erlaubnisse und Versicherungen besitzt und Ziffer 4 erfüllt, wenn Sie uns vor ihrem Einsatz informieren. Ablehnen dürfen wir eine Ersatzperson nur wegen fehlender Erlaubnisse oder Unterlagen, aus Sicherheitsgründen oder wegen Sanktionen.
36.4Sie haben eine eigene Betriebsstätte, die auch ein angemeldetes häusliches Büro sein kann, rechnen unter Ihrem eigenen Geschäftsnamen ab, dürfen vorbehaltlich Ziffer 22 für Ihr Unternehmen werben und verfügen über die Gewerbeanmeldung.
37Steuern, Sozialversicherung und Status
37.1Für Ihre Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung sind Sie selbst verantwortlich. Wir behalten nur ein, soweit ein Gesetz dies vorschreibt.
37.2Stellt eine Behörde oder ein Gericht ein Beschäftigungsverhältnis fest, wirken Sie an der Anmeldung und an den weiteren gesetzlich erforderlichen Schritten mit.
38Versicherung, Buchungen und Sperrung bei Alleinunternehmern
38.1Vor Beginn unterhalten Sie den Versicherungsschutz für Alleinunternehmer nach Anlage 2 oder die höhere Deckungssumme, die der Einzelauftrag verlangt.
38.2Jede Buchung in der App ist ein gesondertes Angebot, das Sie ablehnen dürfen. Mit Ihrer Annahme in der App oder in Textform kommt ein Einzelauftrag zustande.
38.3Wir dürfen nach unserem Ermessen im Rahmen dieser Bedingungen Ihren Zugang sperren oder deaktivieren, die Verifizierung von Stunden ablehnen oder einen Anspruch auf Datenvergütung zurückweisen. Soweit das anwendbare Recht es verlangt, können Sie verlangen, dass ein Mensch eine Entscheidung überprüft, die automatisiert getroffen oder unterstützt wurde. Bereits verdiente Vergütungen für abgenommene Leistungen und Verifizierte Clips bleiben geschuldet.
Teil D
Aufnahmen, Daten und geistiges Eigentum
39Das Aufnahmeprogramm
39.1Addvista macht aus realer Handwerksarbeit de-identifizierte Trainingsdaten und entwickelt damit Assistenz- und Sicherheitssysteme. Wir dürfen bei jedem Einzelauftrag Aufnahmen verlangen. Der Einzelauftrag legt fest, ob eine Datenvergütung anfällt.
39.2Aufgenommen wird nur mit zugelassenen Geräten und über die Addvista-App, und zwar aus der Ich-Perspektive die Arbeit und der unmittelbare Arbeitsbereich: Hände, Werkzeug und Material.
39.3Ton ist standardmäßig ausgeschaltet. Er wird nur aufgenommen, wenn die Aufgabe ihn vorsieht und jede Person eingewilligt hat, deren nichtöffentlich gesprochenes Wort aufgenommen würde.
39.4Sie unterstützen die Beschilderung der Baustelle. Gesichter, Pläne, Dokumente, Bildschirme und Kfz-Kennzeichen werden de-identifiziert, bevor ein Datensatz lizenziert wird. Wir setzen keine Gesichtserkennung ein und erstellen weder Gesichtsvorlagen noch biometrische Identifikatoren; auch Sie aktivieren keine Funktion, die dies tut.
39.5Addvista Assist ist ein Assistenzsystem, das qualifizierten Fachkräften hilft, ihre eigenen Arbeitsschritte zu überprüfen. Die Nutzer werden darauf hingewiesen, dass die Hinweise von einem KI-System erzeugt werden. Assist kann Fehler machen und ersetzt weder fachliches Urteilsvermögen noch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder Arbeitsschutzpflichten. Sie bleiben für die Leistungen verantwortlich. Assist zieht keine Rückschlüsse auf Emotionen.
40Was aufgenommen werden darf
40.1Eine Aufnahme darf Hände, Werkzeug, Material, die unmittelbare Montagestelle, Hintergrund, der sich aus der Ich-Perspektive nicht zumutbar vermeiden lässt, und Sensordaten des zugelassenen Geräts enthalten.
40.2Minderjährige, private oder intime Bereiche, medizinische Situationen, Bildschirme, Passwörter, Zahlungskarten, Ausweisdokumente und vertrauliche Pläne nehmen Sie nicht auf, es sei denn, wir haben dies in Textform genehmigt und eine Rechtsgrundlage deckt es. Toiletten, Umkleide- und Waschräume werden niemals aufgenommen. Die Erfassung von Gesundheitsdaten und Verletzungen vermeiden Sie. Werden solche Inhalte versehentlich erfasst, markieren Sie den Clip in der App und fertigen keine Kopie an.
40.3Sie beenden die Aufnahme, wenn sie unsicher oder rechtswidrig wäre oder eine anwesende Person dies verlangt.
40.4Aufnahmen kopieren Sie weder auf private Geräte noch in private Cloud-Speicher oder andere Systeme. Hochgeladen wird ausschließlich über die App.
41Information, Einwilligung und Betriebsrat
41.1Als Arbeitgeber oder als derjenige, der Ihr Team auf der Baustelle führt, sind Sie dafür verantwortlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme Ihres Personals erfüllt sind. Bevor eine Person ein Aufnahmegerät trägt, übergeben Sie ihr unseren Informationstext in einer Sprache, die sie versteht. Er nennt den Verantwortlichen, den Gegenstand der Aufnahme, die Speicherdauer, die Empfänger und die Zwecke: Erstellung von Datensätzen, Qualitätssicherung, KI- und Robotikforschung, Entwicklung, Training, Evaluierung und Einsatz von Modellen, Lizenzierung, Entwicklung von Addvista Assist und von Sicherheitssystemen, begrenzte Verwendung de-identifizierter Clips zu Marketingzwecken sowie die Verwendungen nach Ziffer 44.2.
41.2Vor Beginn der Aufnahmen holen Sie jede Einwilligung ein, erteilen jede Information, führen jede Beteiligung durch und schließen jede Betriebsvereinbarung oder sonstige Vereinbarung mit einer Arbeitnehmervertretung ab, die das Gesetz für Ihr Personal verlangt.
41.3Sie holen jede erforderliche schriftliche Freigabe ein, insbesondere Einwilligungen in die Verwendung des eigenen Bildnisses sowie Einwilligungen in Tonaufnahmen nach Ziffer 39.3. Gilt für eine Funktion ein Gesetz zum Schutz biometrischer Daten, holen Sie vorher die dort vorgeschriebene schriftliche Freigabe ein.
41.4Soweit das Gesetz die Einwilligung einer Person aus Ihrem Personal in ihre Aufnahme verlangt, stellen Sie sicher, dass sie freiwillig erteilt wird, und benachteiligen niemanden, der sie verweigert oder widerruft. Sie informieren uns darüber; diese Person wird von da an nicht mehr aufgenommen. Für die Einwilligung in die Verwendung des Bildnisses in bereits entstandenen Aufnahmen gelten die Regionalen Bedingungen.
41.5Die Informationen, Vereinbarungen, Einwilligungen und Freigaben (die Einwilligungsunterlagen) bewahren Sie auf und legen sie auf Verlangen sowie vor jeder Geltendmachung einer Datenvergütung vor. Sie stehen dafür ein, dass die Einwilligungsunterlagen vollständig, echt und wirksam sind.
41.6Solange Einwilligungsunterlagen ganz oder teilweise fehlen oder Zweifel an ihnen bestehen, dürfen wir die Aufnahmen aussetzen, die Verifizierung von Clips ablehnen und die Datenvergütung zurückbehalten.
41.7Von allen Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Informationen, Einwilligungen, Freigaben oder Betriebsvereinbarungen stellen Sie uns nach Ziffer 18.2 frei. Diesen Teil geben Sie an Ihre weiteren Nachunternehmer weiter, und Sie sind für deren Einwilligungsunterlagen verantwortlich.
42Rechte an Aufnahmen
42.1An jeder bei den Leistungen entstandenen Aufnahme räumen Sie uns ab ihrer Entstehung die in den Regionalen Bedingungen und nachstehend geregelten Rechte ein. Sie stehen dafür ein, dass Sie alle dafür erforderlichen Rechte vom Personal des Nachunternehmers und von weiteren Nachunternehmern erworben haben.
42.2Wir dürfen Aufnahmen nach unserem Ermessen bearbeiten, de-identifizieren, annotieren, kombinieren, lizenzieren und anderweitig verwenden. Alle aggregierten und abgeleiteten Daten, Annotationen, Datensätze und Modelle stehen uns zu. Identifizierbare Aufnahmen lizenzieren Sie an niemanden sonst.
42.3Einen Clip oder ein Standbild aus den Leistungen dürfen Sie nur behalten, um bei diesem Projekt die Einhaltung des Arbeitsschutzes oder einen Streit über Mängel zu belegen, und zwar ohne Veröffentlichung und ohne Modelltraining. Sie löschen das Material, sobald der Zweck entfallen ist.
42.4Wir und der Kunde dürfen Ihre Werkstatt- und Montagepläne, Bestandsunterlagen und Handbücher aufgrund eines einfachen, unbefristeten und vergütungsfreien Nutzungsrechts verwenden, um die Leistungen zu errichten, zu betreiben, instand zu halten und zu ändern.
43Die Datenvergütung
43.1Jede Zahlung für Aufnahmen ist die Datenvergütung. Sie ist eine Lizenzgebühr an den im Einzelauftrag genannten Betrieb oder Alleinunternehmer und wird je Verifiziertem Clip oder je verifizierter Stunde berechnet, wie dort angegeben. Sie ist kein Arbeitslohn und wird nicht an das Personal des Nachunternehmers gezahlt.
43.2Ihre Beschäftigten dürfen die Addvista-App nur nach Maßgabe der Plattformbedingungen nutzen. Sie dürfen die Registrierung weder zur Bedingung des Arbeitsverhältnisses machen noch als Ersatz für Lohn einsetzen. Wer als Ihr Beschäftigter oder als bei Ihnen eingesetzte Arbeitskraft aufnimmt, hat gegen uns für die Aufnahme keinen Zahlungsanspruch, ausgenommen einen gesetzlichen Anspruch, auf den nicht verzichtet werden kann.
43.3Die Datenvergütung wird nur für Verifizierte Clips verdient. Über die Verifizierung entscheiden wir nach billigem Ermessen, vorbehaltlich Ziffer 38.3. Wir dürfen eine Aufnahme zurückweisen, eine neue Aufnahme verlangen oder eine Datenvergütung zurückbehalten oder zurückfordern, wenn eine Aufnahme manipuliert, künstlich erzeugt, wiederverwendet, regelwidrig oder unsicher ist oder nicht durch vollständige Einwilligungsunterlagen gedeckt ist.
43.4Die Datenvergütung stellen Sie als gesonderte Position mit Clip- oder Stundenreferenz in Rechnung. Die Ziffern 8 bis 10 gelten.
43.5Wir dürfen die Sätze der Datenvergütung, die Verifizierungsregeln und die Freigabekriterien jederzeit für künftige Einzelaufträge und künftige Aufnahmen ändern. Angenommene Einzelaufträge behalten den vereinbarten Satz.
44Verwendung von Aufnahmen
44.1Aufnahmen stellen wir Ihnen nicht für Entscheidungen über Ihre Beschäftigten zur Verfügung. Aufnahmen, Assist-Ausgaben oder Verifizierungsdaten fordern Sie nicht an, um über Einstellung, arbeitsrechtliche Maßnahmen, Vergütung oder die Beurteilung einzelner Personen zu entscheiden.
44.2Wir dürfen Aufnahmen, Daten aus Assist-Sitzungen und Metadaten verwenden, um Clips und Stunden zu verifizieren, Betrug zu verhindern und aufzuklären und Sicherheitsvorfälle zu untersuchen. Wir dürfen sie außerdem als Beweismittel für Ausführung, Mängel oder Verzögerung der Leistungen und in Streitigkeiten verwenden, auch gegenüber Ihnen, dem Kunden, Versicherern und Behörden.
45Geräte
45.1Leihweise überlassene Kameras, Brillen, Sensoren und Halterungen bleiben unser Eigentum. Sie verwenden sie mit angemessener Sorgfalt nur für die Leistungen und das Aufnahmeprogramm, verpfänden sie nicht und geben sie auf Verlangen und bei Vertragsende zurück; gewöhnliche Abnutzung ist ausgenommen.
45.2Verlust, Diebstahl oder Beschädigung melden Sie uns innerhalb von 24 Stunden. Trifft Sie oder Ihr Personal ein Verschulden, ersetzen Sie die Wiederbeschaffungskosten.
45.3Nach dem Hochladen behalten Sie keine Kopien von Aufnahmen, und auf unser Verlangen löschen Sie den lokalen Speicher.
46Löschung und besondere Kategorien personenbezogener Daten
46.1Löschverlangen zu Aufnahmen leiten Sie unverzüglich an data@addvista.com weiter und benachteiligen die anfragende Person nicht.
46.2Bevor eine Aufnahme in einen an einen Lizenznehmer herausgegebenen Datensatz aufgenommen wird, löschen wir sie auf ein berechtigtes Verlangen. Nach der Herausgabe löschen wir die bei uns vorhandenen Daten, stellen die weitere Verbreitung ein und unternehmen angemessene Schritte, um die Empfänger zu informieren. Bereits trainierte Modelle werden nicht neu trainiert, sofern das Gesetz dies nicht verlangt.
46.3Sie unterstützen jede Datenschutz-Folgenabschätzung und jede behördliche Anfrage zu den Abläufen auf Ihrer Baustelle, und zwar auf eigene Kosten, soweit sie durch Ihren Verstoß veranlasst ist.
Teil E
Compliance in Ihrer Nachunternehmerkette
47Nachweise, Einbehalt, Direktzahlung und Kündigung
47.1Wir dürfen nach Ziffer 10.2 einbehalten und nach Ziffer 10.3 unmittelbar an Beschäftigte und Behörden zahlen.
47.2Während der Ausführung und bis vier Jahre nach Abnahme dürfen wir oder ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater nach angemessener Vorankündigung Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohn- und Beitragsnachweise, Entsendeunterlagen, Kopien von Aufenthaltstiteln und Nachunternehmerlisten einsehen.
47.3Legen Sie eine Unterlage nicht innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Aufforderung vor, geben Sie eine falsche Bestätigung ab oder lassen Sie eine Unterlage ablaufen, dürfen wir die Leistungen ohne Entschädigung unterbrechen lassen und, wenn Sie nicht abhelfen, nach Ziffer 21.1 kündigen. Bei behördlichen Prüfungen wirken Sie uneingeschränkt mit.
Anlage 1Unterlagencheckliste
Legen Sie die einschlägigen Unterlagen vor dem ersten Zutritt zur Baustelle nach Ziffer 4 vor und halten Sie sie aktuell. „Betrieb“ bezeichnet Teil B, „Alleinunternehmer“ Teil C. „Nein“ bedeutet: nicht anwendbar.
| Unterlage | Deutschland — Betrieb | Deutschland — Alleinunternehmer | Vereinigte Staaten — Betrieb | Vereinigte Staaten — Alleinunternehmer |
|---|---|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung oder Gewerbeerlaubnis | Ja | Ja | Wenn örtlich vorgeschrieben | Wenn örtlich vorgeschrieben |
| Haftpflichtversicherung und Nachträge zur Police | Ja | Ja, Deckung für Alleinunternehmer | Ja | Ja, Deckung für Alleinunternehmer |
| Workers' Compensation oder gesetzliche Unfallversicherung | Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Wenn Ihr Status es verlangt | Ja | Wenn der Bundesstaat es verlangt |
| Umbrella- oder Exzedentenversicherung | Wenn der Einzelauftrag es verlangt | Wenn der Einzelauftrag es verlangt | Ja | Ja, Deckung für Alleinunternehmer |
| Aufenthaltstitel, der die Tätigkeit erlaubt | Für jeden Drittstaatsangehörigen | Wenn für Sie einschlägig | Formular I-9 für Beschäftigte | Wenn für Sie einschlägig |
| Sicherheitsplan | Ja | Arbeitsweise für die Aufgabe | Ja | Ja |
| Personalliste | Ja | Nein | Ja | Nein |
| Einwilligungsunterlagen nach Ziffer 41 einschließlich einer erforderlichen Betriebsvereinbarung | Ja, vor Beginn der Aufnahmen | Ihre Einwilligung und Freigabe | Informationen und Freigaben | Ihre Freigabe |
Anlage 2Versicherungsanforderungen
Die Deckungssummen sind Mindestbeträge nach Ziffer 19. Der Einzelauftrag darf sie erhöhen, aber nicht absenken.
| Deckung | Deutschland — Betrieb | Deutschland — Alleinunternehmer | Vereinigte Staaten — Betrieb | Vereinigte Staaten — Alleinunternehmer |
|---|---|---|---|---|
| Personen- und Sachschäden | Betriebshaftpflichtversicherung nach dem Schadenereignisprinzip, je EUR 3.000.000 je Schadenereignis für Personen- und für Sachschäden; der Einzelauftrag kann EUR 5.000.000 verlangen | Je EUR 1.000.000 je Schadenereignis oder die Deckungssumme für Betriebe, wenn der Einzelauftrag es verlangt | Commercial General Liability auf Schadenereignisbasis (occurrence form), USD 1.000.000 je Schadenereignis und USD 2.000.000 Jahreshöchstleistung, ohne Ausschluss für Wohnbauten bei Arbeiten im Wohnbau | Wie Betrieb |
| Abgeschlossene Arbeiten (completed operations) | Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche | Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche | Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche oder länger, wenn der Hauptvertrag es verlangt | Wie Betrieb |
| Kraftfahrzeuge | Gesetzliche Pflichtversicherung, wenn ein Fahrzeug eingesetzt wird | Gesetzliche Pflichtversicherung, wenn ein Fahrzeug eingesetzt wird | USD 1.000.000 pauschale Deckungssumme (combined single limit), wenn ein Fahrzeug eingesetzt wird | Wie Betrieb |
| Arbeitsunfälle | Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung | Wie Ihr Status es verlangt | Gesetzliche Deckung im Projektstaat zuzüglich Arbeitgeberhaftpflicht (employer's liability) von USD 1.000.000 | Gesetzliche Deckung, soweit vorgeschrieben |
| Umbrella- oder Exzedentenversicherung | Wenn der Einzelauftrag es verlangt | Wenn der Einzelauftrag es verlangt | USD 5.000.000 mit Folgedeckung zu den Grundpolicen (following form) | USD 1.000.000 oder die Deckungssumme für Betriebe, wenn der Einzelauftrag es verlangt |
| Berufshaftpflicht, wenn Sie planen | EUR 1.000.000 je Schadenfall | EUR 1.000.000 je Schadenfall | USD 1.000.000 je Schadenfall für drei Jahre nach Abnahme | Wie Betrieb |
| Zusätzliche Versicherte und Regressverzicht | Mitversicherungsvermerk, soweit erhältlich | Wie Betrieb | Nach den Regionalen Bedingungen | Wie Betrieb |
| Kündigungsfrist des Versicherers | 30 Tage | 30 Tage | 30 Tage, bei Nichtzahlung der Prämie 10 Tage | Wie Betrieb |
Kontakt
Vertragliche Mitteilungen: partner@addvista.com. Datenschutzanfragen: data@addvista.com. Betriebliche Mitteilungen: die Anschrift im Einzelauftrag und partner@addvista.com.
Nennt der Einzelauftrag keine Addvista-Gesellschaft: Addvista Inc., 8 The Green, Ste R, Dover, DE 19901, USA.