Rechtliches
Kundenbedingungen
Addvista Inc. und Tochtergesellschaften · Version 1.1 · Gültig ab: 21. Oktober 2026 · Stand: 21. Oktober 2026. Welche Sprachfassung maßgeblich ist, regelt Ziffer 24.5.
Kurz gesagt
Dieser Überblick dient der Orientierung. Er ersetzt den vollständigen Text nicht.
- Ihre Auftragsbestätigung nennt Ihren Vertragspartner: entweder eine Addvista-Gesellschaft (Modell 1) oder einen namentlich genannten Anbieter, für den Addvista die Buchung abwickelt und die Zahlung entgegennimmt (Modell 2).
- Die Aufnahme gehört zu unserer Leistung: Aufträge gelten zum Vorzugspreis und umfassen die Aufnahme der Arbeiten, wobei Gesichter unkenntlich gemacht werden und der Ton ausgeschaltet bleibt, sofern die Auftragsbestätigung nicht den Preis ohne Aufnahme nennt.
- Der bestätigte Preis ändert sich nur durch einen Nachtrag, durch verdeckte Verhältnisse auf der Baustelle oder durch eine gesetzlich zulässige Preisklausel.
- Sie sorgen für sicheren Zugang, benennen eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, machen zutreffende Angaben zu verdeckten Leitungen und Gefahren und informieren die Personen vor Ort über die Aufnahme.
- Bis drei Arbeitstage vor dem Termin können Sie kostenfrei absagen; bei einer späteren Absage kann die Gebühr nach Ziffer 18 anfallen.
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- Die Regionalen Bedingungen für Ihre Region (derzeit Europa und die Vereinigten Staaten) sind Bestandteil dieser Bedingungen und gehen ihnen dort vor. Sie enthalten die örtlichen Regeln, unter anderem zu Haftungsgrenzen, zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht von Verbrauchern und zum anwendbaren Recht.
Teil A
Allgemeine Bestimmungen
01Anwendungsbereich
1.1Diese Kundenbedingungen (die „Bedingungen“) gelten, wenn Sie Bau- oder Handwerksleistungen bei Addvista oder über Addvista buchen, einschließlich einer Bestandsaufnahme, Inspektion oder Assistenz, die der Auftrag umfasst. Sie gelten für Geschäftskunden und, soweit wir die Leistung Verbrauchern anbieten, auch für Verbraucher. Zwingendes Recht bleibt unberührt.
1.2Herausgeberin dieser Bedingungen ist Addvista Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware mit eingetragenem Sitz in 8 The Green, Ste R, Dover, DE 19901, USA, zusammen mit ihren Tochter- und verbundenen Gesellschaften (jeweils eine „Addvista-Gesellschaft“; gemeinsam „Addvista“, „wir“, „uns“, „unser“). Addvista kann ihre Leistungen durch jede Addvista-Gesellschaft erbringen. Rechte, die Addvista eingeräumt werden, stehen auch den Addvista-Gesellschaften zu.
1.3Ihr Vertragspartner ist die Addvista-Gesellschaft, die in Ihrem Auftrag, Ihrer Buchung, Ihrem Lizenzauftrag, Ihrer Kontobestätigung oder Ihrer Beauftragungsbestätigung genannt ist (zum Beispiel Addvista Inc. oder eine Addvista-Tochtergesellschaft in Ihrem Land). Ist keine Addvista-Gesellschaft genannt, ist Addvista Inc. Ihr Vertragspartner. Ist ein Drittanbieter als Auftragnehmer einer Leistung genannt, ist dieser Anbieter Ihr Vertragspartner für die Leistung selbst; Addvista wird dann nur in dem Umfang tätig, den diese Bedingungen festlegen. Die Auftragsbestätigung nennt dieses Unternehmen, seine Anschrift und seine Registerangaben vor Vertragsschluss.
1.4Regionale Bedingungen. Die regionalen Bedingungen für die Region, die in Ihrer Auftragsbestätigung oder in Ihrem Konto genannt ist (die „Regionalen Bedingungen“; derzeit für Europa, abrufbar unter www.addvista.com/de/agb/europa/, und die Vereinigten Staaten, abrufbar unter www.addvista.com/de/agb/usa/), sind Bestandteil dieser Bedingungen. Für diese Region gehen sie diesen Bedingungen vor. Die Auftragsbestätigung kann eine regionale Addvista-Gesellschaft oder einen regionalen Vertreter nennen; nennt sie keines von beiden, ist Addvista Inc. Ihr Vertragspartner aufseiten von Addvista. Nennt der Auftrag keine Region oder eine Region, für die keine Regionalen Bedingungen bestehen, gelten die Regionalen Bedingungen — USA, soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt.
02Aufbau und Rangfolge
2.1Teil A gilt für jeden Auftrag, Teil B für Modell 1, Teil C für Modell 2, Teil D für die Aufnahme und Teil E für Dienstleistungen.
2.2Bei Widersprüchen gehen die in der Auftragsbestätigung individuell vereinbarten Regelungen vor; es folgen die Auftragsbestätigung (einschließlich Leistungsbeschreibung und Preis), ein Nachtrag, die Regionalen Bedingungen für Ihre Region, Teil B oder Teil C und die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
2.3Regelt eine Klausel eine Pflicht derjenigen Partei, die die Bauleistungen schuldet, verpflichtet sie im Modell 2 den Anbieter, und zwar über Anlage 1 oder über die vor der Buchung angezeigten Bedingungen des Anbieters. Addvista wird dadurch nicht zum Auftragnehmer.
2.4Ihre Einkaufsbedingungen und Standardregelwerke wie die VOB/B gelten nur, wenn die Auftragsbestätigung sie ausdrücklich einbezieht.
03Vertragspartner und die beiden Modelle
3.1Die Auftragsbestätigung gibt an, ob Modell 1 oder Modell 2 gilt, und nennt den Vertragspartner für die Bauleistungen. Gibt sie keines oder beide Modelle an, kommt ein Vertrag erst mit einer berichtigten Bestätigung zustande.
3.2Modell 1 — Addvista als Auftragnehmer. Die im Auftrag genannte Addvista-Gesellschaft schuldet die Bauleistungen. Es gilt Teil B.
3.3Modell 2 — Addvista als Vermittler. Der im Auftrag genannte Anbieter schuldet die Bauleistungen. Addvista wickelt die Buchung ab, stellt die Plattform bereit und nimmt nach Ziffer 30 Zahlungen entgegen, und zwar ausschließlich als Empfangsbevollmächtigter des Anbieters. Addvista ist nicht Partei des Vertrags über die Bauleistungen; ausgenommen sind die Pflichten zu Buchung, Plattform, Zahlungsannahme und Aufnahme, die diese Bedingungen regeln. Es gilt Teil C.
3.4Bevor Sie einen Auftrag im Modell 2 annehmen, zeigt Ihnen der Buchungsablauf den vollständigen Namen des Anbieters, seine Anschrift, seine Registerangaben, eine erforderliche Erlaubnis oder Eintragung in die Handwerksrolle, ob er sich als Unternehmer bezeichnet (andernfalls gelten die Verbraucherschutzvorschriften für Ihren Vertrag mit ihm möglicherweise nicht) sowie seine Bedingungen oder den Hinweis, dass Anlage 1 gilt.
04Begriffsbestimmungen und Auslegung
4.1In diesen Bedingungen gilt:
„Abnahme“ ist die Abnahme der Bauleistungen nach Ziffer 13, einschließlich einer fiktiven Abnahme und einer wesentlichen Fertigstellung, die das anwendbare Recht der Abnahme gleichstellt.
„Nachtrag“ ist eine Vereinbarung in Textform oder eine nach Ziffer 11 verbindliche Anordnung in Textform, durch die die Bauleistungen, der Preis oder die Ausführungszeit geändert werden.
„Auftrag“ ist der nach Ziffer 5 geschlossene Vertrag; „Auftragsbestätigung“ ist die Bestätigung in Textform oder die angenommene Bestellübersicht im Buchungsablauf, die den Auftrag festhält und das Modell, den Vertragspartner, den Preis, die Baustelle und den Leistungsumfang angibt.
„Auftragspreis“ ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
„Vorzugspreis“ ist der Preis, der Rabatt, die Gutschrift oder die kostenlose Leistung für Bauleistungen oder Dienstleistungen, die eine Aufnahme nach Teil D einschließen. Wir bieten ihn standardmäßig an.
„Anbieter“ ist der selbstständige Betrieb oder Handwerker, der im Modell 2 als Auftragnehmer genannt ist.
„Aufnahme“ ist die Aufzeichnung der Arbeiten nach Teil D.
„Preis ohne Aufnahme“ ist der Preis für dieselben Bauleistungen oder Dienstleistungen ohne Aufnahme, wie er bei der Buchung angezeigt oder in der Auftragsbestätigung genannt wird.
„Ausführungspersonal“ sind die Beschäftigten der Partei, die die Bauleistungen schuldet; „Nachunternehmer“ ist ein Betrieb oder selbstständiger Handwerker, den diese Partei mit der Ausführung eines Teils der Bauleistungen beauftragt.
„Dienstleistungen“ sind Beratung, Inspektion, Assistenz aus der Ferne oder vor Ort und KI-gestützte Qualitätsprüfungen nach Teil E.
„Baustelle“ ist der Ort, an dem die Bauleistungen ausgeführt werden.
„Leistungsbeschreibung“ sind Leistungsumfang, Materialien, Mengen, Zeichnungen und Ausschlüsse, wie sie im Auftrag bestätigt sind, einschließlich einer Baubeschreibung, soweit das Gesetz sie verlangt.
„Bauleistungen“ sind die im Auftrag beschriebenen Bau- oder Handwerksleistungen als geschuldeter Erfolg.
„Sie“ und „Kunde“ bezeichnen die Person, die den Auftrag bucht.
4.2„Einschließlich“ bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. „Textform“ ist eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist, einschließlich E-Mail und Mitteilungen im Buchungskonto. „Arbeitstage“ sind alle Tage außer Samstagen, Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen am Ort der Baustelle.
4.3Sie sind „Verbraucher“, wenn Sie den Vertrag überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbstständigen beruflichen Zwecken schließen oder wenn das anwendbare Recht Sie als Verbraucher behandelt. Andernfalls sind Sie „Geschäftskunde“.
05Angebote und Vertragsschluss
5.1Preisangebote, Werbung, Preise auf Websites, Preislisten und Verkaufsgespräche sind lediglich eine Aufforderung an Sie, ein Angebot abzugeben; sie binden uns erst, wenn eine Auftragsbestätigung sie bestätigt. Ein Preisangebot gilt für den darin genannten Zeitraum, ohne Angabe für 30 Tage, und wir können es zurückziehen, solange Sie es nicht angenommen haben.
5.2Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Buchungsablauf Ihnen das Modell, den Vertragspartner, die Leistungsbeschreibung, den Auftragspreis und diese Bedingungen in speicherbarer Form angezeigt hat, Sie durch eine aktive Handlung in Textform annehmen und wir eine übereinstimmende Auftragsbestätigung erteilen oder der Abschluss des Buchungsvorgangs selbst diese Bestätigung darstellt. Eine Annahme unter Änderungen gilt als neues Angebot.
5.3Ein Kostenanschlag ist nur verbindlich, wenn die Auftragsbestätigung dies bestimmt. Zeichnet sich ab, dass er um mehr als 15 Prozent (oder den im Auftrag genannten Prozentsatz) überschritten wird, informiert Sie der Auftragnehmer vorher; Sie können dann den betroffenen Teil kündigen und vergüten nur die erbrachten Leistungen und eigens bestellte Materialien.
5.4Wird eine Bestandsaufnahme oder Inspektion durchgeführt und erteilen Sie innerhalb der Geltungsdauer des Preisangebots keinen Auftrag, zahlen Sie die vor dem Termin angezeigte Gebühr. Erteilen Sie den Auftrag, wird die Gebühr auf den Auftragspreis angerechnet, sofern das Preisangebot nichts anderes bestimmt.
06Preise
6.1Für einen Auftrag gilt dessen Auftragspreis. Preise in Werbung, auf Websites, in Preislisten, Pitch- und Präsentationsunterlagen, in sozialen Medien und in Verkaufsgesprächen dienen nur der Information, sind unverbindlich und ändern sich regelmäßig; verbindlich werden sie erst durch eine Auftragsbestätigung. Preise für künftige Aufträge können sich jederzeit ändern.
6.2Preise für Geschäftskunden verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und Sales Tax, sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt. Preise für Verbraucher enthalten die Umsatzsteuer und alle Pflichtgebühren.
6.3Ein Pauschalpreis deckt nur die Leistungsbeschreibung ab. Einheitspreise gelten für die aufgemessenen Mengen. Budgetpositionen sind als solche gekennzeichnet; die Differenz zum Budget wird nach Ihrer Auswahl gutgeschrieben oder nachberechnet.
6.4Nennt die Auftragsbestätigung nicht den Preis ohne Aufnahme, ist der Auftragspreis der Vorzugspreis und umfasst die Aufnahme nach Teil D. Kunden können vor der Bestellung den Preis ohne Aufnahme anfragen. Der Vorzugspreis gilt nur, solange Teil D eingehalten wird.
6.5Für Verbraucher ist der Preis für Bauleistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Auftragserteilung ausgeführt werden sollen, fest; ausgenommen sind Nachträge, Verhältnisse nach Ziffer 10 und nach Einheitspreisen aufgemessene Mengen. Jede andere Preisänderung gegenüber Verbrauchern setzt einen Mechanismus voraus, der vor der Annahme im Auftrag genannt ist und den zwingendes Recht zulässt.
6.6Materialpreise bei Geschäftskunden und längerer Bauzeit. Diese Ziffer gilt nur, wenn die Auftragsbestätigung sie einbezieht und die Fertigstellung später als vier Monate nach Auftragserteilung vorgesehen ist. Der Auftrag führt die Materialien, die betroffenen Positionen sowie für jedes Material einen Basispreis und einen Basismonat auf. Jedes Material folgt einem amtlichen Erzeugerpreisindex: bei einem Vorhaben in Deutschland dem Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) des Statistischen Bundesamts unter der im Auftrag genannten GP-Nummer; bei einem Vorhaben in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union dem Erzeugerpreisindex des nationalen Statistikamts für das entsprechende Produkt oder, falls es keinen solchen gibt, der Eurostat-Reihe; bei einem Vorhaben in den Vereinigten Staaten der im Auftrag genannten Warenreihe des Producer Price Index des Bureau of Labor Statistics, etwa WPU1017 für Walzstahlerzeugnisse. Der Basispreis verändert sich nach oben wie nach unten im Verhältnis der Veränderung dieses Index vom Basismonat bis zu dem Monat, in dem das Material an die Baustelle geliefert wird. Erhöhungen und Senkungen werden saldiert. Eine Anpassung erfolgt nur, wenn die saldierte Veränderung 2 Prozent des Preises der betroffenen Positionen übersteigt. Der Auftragnehmer trägt 10 Prozent einer saldierten Erhöhung und behält 10 Prozent einer saldierten Senkung, jeweils mindestens in Höhe dieser Schwelle. Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten oder Gewinn werden nicht erhoben. Eine Preissteigerung, die auf einem vom Auftragnehmer verschuldeten Verzug beruht, wird nicht weitergegeben. Die Partei, die eine Anpassung verlangt, zeigt sie unter Angabe der Indexwerte innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Liefermonats an. Die Anpassung ist insgesamt auf den im Auftrag genannten Prozentsatz des Materialanteils begrenzt, ohne Angabe auf 15 Prozent. Würde diese Grenze überschritten, kann jede Partei den noch nicht ausgeführten Teil kündigen. Der Auftragnehmer erhält dann die Vergütung für die erbrachten Leistungen, für eigens beschaffte Materialien und für eine angemessene Räumung der Baustelle.
6.7Ein Preis in einem Dauerschuldverhältnis ändert sich nur nach Maßgabe des Vertrags. Geschäftskunden erhalten mindestens 30 Tage vorher Nachricht und können vor Wirksamwerden der Änderung kündigen. Eine Preisänderung gegenüber Verbrauchern bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder einer Erlaubnis nach zwingendem Recht.
07Zahlung
7.1Sie zahlen den Auftragspreis in der nach diesen Bedingungen angepassten Höhe. Beträge sind ohne weitere Aufforderung fällig, sofern nicht das Gesetz eine Zahlungsaufforderung verlangt.
7.2Eine Anzahlung wird nur verlangt, wenn der Auftrag sie vor der Annahme ausweist, und nur in den gesetzlichen Grenzen.
7.3Der Auftragnehmer kann für erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen verlangen.
7.4Die Schlussrechnung folgt auf die Abnahme, abzüglich zulässiger Einbehalte. Eine prüffähige Schlussrechnung zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen, sofern nicht der Auftrag oder das Gesetz eine andere Frist vorsieht.
7.5Ein überfälliger Betrag ist ab Fälligkeit mit 1,5 Prozent pro Monat oder mit dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu verzinsen, je nachdem, welcher niedriger ist.
7.6Aufrechnen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Auftrag wegen der Kosten der Mängelbeseitigung oder der Fertigstellung. Verbraucher können darüber hinaus aufrechnen und Leistungen zurückbehalten, soweit zwingendes Recht dies erlaubt. Wegen eines offenen Mangels können Sie bis zu seiner Beseitigung einen angemessenen Betrag einbehalten, soweit das anwendbare Recht dies vorsieht.
7.7Das Eigentum an noch nicht eingebauten Materialien bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Die Gefahr geht mit der Abnahme auf Sie über oder früher, wenn Sie sich im Annahmeverzug befinden.
7.8Ist ein Betrag überfällig, kann der Auftragnehmer die Arbeiten nach Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist einstellen.
7.9Zahlungsermächtigung. Sie ermächtigen uns, das von Ihnen hinterlegte Zahlungsmittel mit dem Auftragspreis, mit Anzahlungen, Abschlagszahlungen, von Ihnen freigegebenen Nachträgen, Anpassungen nach Ziffer 6.6 sowie mit Beträgen nach den Ziffern 17 und 18 zu belasten. Im Modell 2 belasten wir es als Empfangsbevollmächtigter des Anbieters.
08Steuern
8.1Umsatzsteuer, Sales Tax und Use Tax werden nach den gesetzlichen Vorschriften hinzugerechnet, sofern die Steuerschuld nicht auf den Leistungsempfänger übergeht. Steuern auf Ihr Grundstück tragen Sie.
8.2Die Auftragsbestätigung gibt an, wer die Rechnung ausstellt.
09Mitwirkung des Kunden und Baustelle
9.1Sie wirken so mit, dass die Bauleistungen sicher ausgeführt werden können; eine von Ihnen verursachte Verzögerung geht zu Ihren Lasten. Sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt, stellen Sie auf Ihre Kosten bereit: sicheren Zugang und Parkmöglichkeiten; Strom und Wasser; die vom Bauherrn einzuholenden Genehmigungen; Ihr Wissen über verdeckte Leitungen, die Tragkonstruktion, Asbest, Blei und andere Gefahren; einen geräumten Arbeitsbereich, in dem Wertgegenstände geschützt sind; eine Ansprechperson, die Nachträge freigeben darf; und die Koordination der Gewerke, die Sie selbst beauftragen.
9.2Sie halten Personen und Haustiere vom aktiven Arbeitsbereich fern. Angemessene Sicherheits- und Hausregeln binden das Montageteam; eine Regel, die Leistungsumfang, Preis oder Ausführungszeit ändert, erfordert einen Nachtrag, und für eine Regel, die Kameras untersagt, gilt Ziffer 35.3. Der Auftragnehmer darf eine Anweisung ablehnen, die gegen Gesetze oder Regeln des Arbeitsschutzes verstoßen würde.
10Abweichende und verdeckte Verhältnisse, Gefahrstoffe
10.1Der Auftragnehmer prüft, was vernünftigerweise erkennbar ist. Verdeckte Hohlräume öffnet er nicht, auf Gefahrstoffe untersucht er nicht, und die Tragkonstruktion beurteilt er nicht, sofern der Auftrag diese Leistungen nicht umfasst.
10.2Weichen die Verhältnisse wesentlich von der Leistungsbeschreibung oder von dem ab, womit ein sorgfältiger Auftragnehmer rechnen würde, und waren sie nicht vernünftigerweise erkennbar, wird dies als Änderung nach Ziffer 11 behandelt. Der Auftragnehmer zeigt dies unverzüglich an und darf betroffene Arbeiten aus Sicherheitsgründen einstellen.
10.3Asbest, bleihaltige Anstriche, PCB und Schimmel gehören nicht zum Leistungsumfang, es sei denn, der Auftrag umfasst sie und der Ausführende verfügt über die erforderliche Zulassung.
11Änderungen und Nachträge
11.1Leistungen außerhalb der Leistungsbeschreibung werden nur auf Grundlage eines Nachtrags begonnen; ausgenommen sind Notmaßnahmen nach Ziffer 11.2.
11.2Eine mündliche Anfrage auf der Baustelle bindet erst, wenn die Partei, die die Bauleistungen schuldet, sie in Textform bestätigt. Der Auftragnehmer darf das zum Schutz von Personen oder des Gebäudes unmittelbar Notwendige tun und bestätigt anschließend Kosten und Zeitbedarf. Ein Nachtrag schließt eine angemessene Verlängerung der Ausführungsfrist ein, sofern er nichts anderes bestimmt.
12Ausführungsfristen, Verzögerungen, Behinderungen und höhere Gewalt
12.1Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind.
12.2Die Ausführungsfrist verlängert sich bei Verzögerungen, die auf Sie, einen Nachtrag, Verhältnisse nach Ziffer 10, eine zulässige Arbeitseinstellung oder ein Ereignis „höherer Gewalt“ zurückgehen, also ein Ereignis außerhalb der zumutbaren Einflussmöglichkeiten der betroffenen Partei, etwa ungewöhnliche Witterung, Lieferausfälle, Streik, Epidemien oder behördliche Maßnahmen.
12.3Dauert eine durch höhere Gewalt verursachte Unterbrechung nach Ziffer 12.2 länger als 60 aufeinanderfolgende Tage, kann jede Partei den noch nicht ausgeführten Teil kündigen. Der Auftragnehmer erhält dann die Vergütung für die erbrachten Leistungen, für eigens beschaffte Materialien und für eine angemessene Räumung der Baustelle.
12.4Verursacht der Auftragnehmer eine Verzögerung, richten sich Ihre Rechte nach dem anwendbaren Recht, beschränkt durch Ziffer 15 und die Regionalen Bedingungen. Ein pauschalierter Schadensersatz wegen Verzugs gilt nur, wenn ein Auftrag mit einem Geschäftskunden ihn vorsieht; er tritt dann an die Stelle aller anderen Ansprüche wegen der Verzögerung, ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13Abnahme
13.1Sie nehmen die Bauleistungen ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß sind; ein unwesentlicher Mangel berechtigt nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie können sich Rechte wegen aufgeführter Mängel vorbehalten.
14Mängel und Mängelrechte
14.1Ein „Mangel“ liegt vor, wenn die Bauleistungen nicht die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Beschaffenheit haben. Sie zeigen einen Mangel innerhalb angemessener Zeit nach seiner Entdeckung in Textform an und ermöglichen Prüfung und Beseitigung.
14.2Vorrang hat die Nacherfüllung, soweit das Gesetz dies vorsieht; der Auftragnehmer wählt zwischen Mängelbeseitigung und Neuherstellung, sofern das Gesetz Ihnen nicht die Wahl gibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie verweigert oder ist sie nicht geschuldet, stehen Ihnen die weiteren gesetzlichen Rechte zu, darunter Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, vorbehaltlich Ziffer 15 und der Regionalen Bedingungen.
14.3Mängelrechte bestehen nicht bei gewöhnlichem Verschleiß, unsachgemäßer Nutzung, Veränderungen durch Dritte, von Ihnen beigestellten Materialien oder einer von Ihnen vorgegebenen Planung oder Anweisung (Ziffer 14.4).
14.4Erkennt der Auftragnehmer, dass Ihr Untergrund, Ihre Planung oder Ihre Anweisung zu einem Mangel führen wird, meldet er Ihnen seine Bedenken in Textform an. Weisen Sie ihn daraufhin an, die Arbeiten fortzusetzen, haftet er nicht für die Folgen; ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Herstellergarantien gibt er weiter, soweit der Hersteller dies erlaubt.
15Haftung
15.1Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer schuldhaften Verletzung dieser Bedingungen durch Sie beruhen, auf einer von Ihnen gestatteten Aufnahme ohne die nach Teil D erforderliche Berechtigung oder Information oder auf einer Ihnen bekannten, aber nicht offengelegten Gefahr.
15.2Im Modell 2 ist die Haftung von Addvista auf ihre eigenen Pflichten nach Ziffer 31.2 beschränkt.
16Versicherung
16.1Im Modell 1 unterhält die vertragsschließende Addvista-Gesellschaft eine branchenübliche Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5.000.000 je Schadensereignis bei einem Vorhaben in Deutschland und von mindestens USD 5.000.000 je Schadensereignis bei einem Vorhaben in den Vereinigten Staaten.
16.2Im Modell 2 unterhält der Anbieter eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung mit den vor der Buchung angezeigten Deckungssummen. Sie unterhalten eine Sachversicherung für das bestehende Gebäude und seinen Inhalt.
17Kündigung
17.1Jede Partei kann aus wichtigem Grund kündigen, auch beschränkt auf einen abgrenzbaren Teil. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei anhaltender Nichtzahlung, bei verweigertem Zugang und bei einer unsicheren Baustelle, die nicht in einen sicheren Zustand versetzt wird. Der Auftragnehmer kann außerdem kündigen, wenn Sie eine wesentliche Nichtzahlung oder unterlassene Mitwirkung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, die er Ihnen gesetzt hat.
17.2Bei einer Kündigung sichert der Auftragnehmer die unfertigen Arbeiten. Die Vergütung erbrachter Leistungen, eingeräumte Rechte an Aufnahmen und die Regelungen zur Streitbeilegung bleiben bestehen.
18Stornierungs- und Ausfallgebühren
18.1Diese Ziffer gleicht den Aufwand für ein vorgehaltenes Montageteam und einen ausgefallenen Termin aus. Sie gilt nicht während einer gesetzlichen Widerrufs- oder Rücktrittsfrist, und sie gilt nicht deshalb, weil Sie zum Preis ohne Aufnahme gewechselt oder Ihre Einwilligung in die Aufnahme nach Ziffer 35 widerrufen haben. Wird ein mehrtägiges Vorhaben storniert, gilt für das Vorhaben Ziffer 17; diese Ziffer gilt dann nur für den Tag, an dem das Montageteam abgewiesen wurde.
18.2Die Gebühr wird vor der Buchung angezeigt. Nennt der Auftrag keine Gebühr, gilt für einen einzelnen Termin die folgende Übersicht. Die EUR-Beträge gelten für Vorhaben in der Europäischen Union, die USD-Beträge für Vorhaben in den Vereinigten Staaten. Sie können nachweisen, dass kein Schaden entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist; dann zahlen Sie nur diesen niedrigeren Betrag.
| Absage vor dem Termin | Verbraucher, EU | Geschäftskunde, EU | Verbraucher, USA | Geschäftskunde, USA |
|---|---|---|---|---|
| 3 Arbeitstage oder mehr | Keine | Keine | Keine | Keine |
| Weniger als 3 Arbeitstage, aber mindestens 48 Stunden | Keine | EUR 100 | Keine | USD 125 |
| Weniger als 48 Stunden | EUR 50 | EUR 250 | USD 75 | USD 300 |
| Kein Zugang bei Ankunft | EUR 100 | EUR 400 | USD 150 | USD 500 |
18.3Eine Gebühr, die den gewöhnlichen Schaden übersteigt, wird auf diesen Schaden herabgesetzt. Der volle Auftragspreis ist keine Ausfallgebühr.
18.4Keine Gebühr übersteigt den Preis des betreffenden Termins. Bei einer Buchung zum Vorzugspreis ohne Geldpreis ist für diese Grenze der Preis ohne Aufnahme des Termins maßgeblich. Ein Auftrag mit einem Geschäftskunden, der ein Montageteam für einen ganzen Tag reserviert, kann einen höheren Betrag je Teammitglied vorsehen.
19Nachunternehmer
19.1Die Partei, die die Bauleistungen schuldet, darf Ausführungspersonal und Nachunternehmer einsetzen und bleibt für sie verantwortlich. Weisungen erteilen Sie ihnen nur, um eine unmittelbar drohende Verletzung von Personen oder einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden.
20Abwerbeverbot
20.1Einem Geschäftskunden ist es untersagt, bis zwölf Monate nach Abschluss der Bauleistungen Angehörige des Ausführungspersonals, die wesentlich an dem Auftrag beteiligt waren, für ein Beschäftigungsverhältnis abzuwerben; allgemeine Stellenanzeigen bleiben zulässig.
21Vertraulichkeit
21.1Jede Partei behandelt die nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei bis drei Jahre nach dem Auftrag vertraulich und nutzt sie nur zur Durchführung des Auftrags. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
22Datenschutz
22.1Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Addvista. Verantwortlicher ist die im Auftrag genannte Addvista-Gesellschaft. Datenschutzkontakt ist data@addvista.com.
22.2Soweit wir personenbezogene Daten ausschließlich auf Ihre Weisung verarbeiten, gilt ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Für die Aufnahme nach Teil D und für Assist nach Ziffer 38.5 sind wir selbst Verantwortlicher.
22.3Sie informieren die Personen, für die Sie verantwortlich sind, nach Maßgabe von Ziffer 34.
23Anwendbares Recht und Streitbeilegung
23.1Für diese Bedingungen und jeden Auftrag gilt das Recht von Delaware oder das Recht am Ort des Vorhabens, wie es die Regionalen Bedingungen bestimmen, jeweils unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
23.2Nichts in diesen Bedingungen entzieht einem Verbraucher den Schutz der zwingenden Vorschriften des Staats oder Bundesstaats seines gewöhnlichen Aufenthalts.
24Allgemeine Bestimmungen
24.1Für einen Auftrag gelten die Bedingungen, die mit ihm angenommen wurden. Wir können die Bedingungen für künftige Aufträge jederzeit ändern. Bei einem Dauerschuldverhältnis erhalten Geschäftskunden 30 Tage vorher Nachricht und können vor Wirksamwerden der Änderung kündigen; gesetzlich gebotene oder ausschließlich vorteilhafte Änderungen können sofort gelten.
24.2Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
24.3Wir können einen Auftrag oder Rechte daraus nach Mitteilung an Sie auf eine Addvista-Gesellschaft oder auf einen Rechtsnachfolger bei Verschmelzung, Übernahme, Veräußerung von Vermögenswerten oder Umstrukturierung übertragen. Sie können den Auftrag oder Rechte daraus nur mit unserer Zustimmung übertragen, außer auf einen Rechtsnachfolger, der das Grundstück erwirbt und Ihre Pflichten übernimmt.
24.4Mitteilungen erfolgen in Textform an die in der Auftragsbestätigung genannten Adressen, an uns an legal@addvista.com. Für Erklärungen, die Sie abgeben müssen, wird nie eine strengere Form als die Textform verlangt.
24.5Diese Bedingungen sind in US-Englisch abgefasst.
24.6Es ist untersagt, die Leistungen unter Verstoß gegen Sanktions-, Exportkontroll- oder Antikorruptionsrecht zu nutzen.
24.7Rechte Dritter werden durch diese Bedingungen nicht begründet; der Anbieter kann sich jedoch auf die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung nach Ziffer 30.3 berufen. Eine elektronische Annahme genügt einem Schriftformerfordernis, soweit der US E-SIGN Act, ein bundesstaatliches Gesetz über elektronische Rechtsgeschäfte oder die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 dies zulassen.
24.8Kundeninhalte und Feedback. Sie räumen Addvista ein weltweites, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht ein, Fotos, Bewertungen, Sternebewertungen und andere von Ihnen übermittelte Inhalte zu nutzen, zu bearbeiten, zu veröffentlichen und anzuzeigen, um unsere Leistungen zu erbringen und zu verbessern, unsere Produkte und Modelle zu entwickeln und für Addvista zu werben; Sie bestätigen, dass Sie über die erforderlichen Rechte verfügen. Feedback dürfen wir frei verwenden.
Teil B
Modell 1: Addvista als Auftragnehmer
25Anwendungsbereich
25.1Teil B gilt nur, wenn die Auftragsbestätigung Modell 1 angibt und eine Addvista-Gesellschaft als Auftragnehmer nennt. Diese Gesellschaft schuldet den Werkerfolg; für die Art und Weise unserer Leistungserbringung geht Teil B dem Teil A vor.
26Ausführung durch Ausführungspersonal und Nachunternehmer
26.1Wir führen die Arbeiten durch unser Ausführungspersonal, durch Nachunternehmer oder durch beide aus und bestimmen Mittel, Methoden und Personaleinsatz.
26.2Unser Ausführungspersonal bleibt bei uns beschäftigt. Ein Nachunternehmer steht in einem Vertragsverhältnis mit uns, nicht mit Ihnen; Ihre Rechte wegen der Bauleistungen richten sich gegen uns.
27Verantwortung und Erlaubnisse
27.1Für unsere Nachunternehmer sind wir wie für unser eigenes Personal verantwortlich.
27.2Die Addvista-Gesellschaft, die die Bauleistungen schuldet, verfügt über jede Erlaubnis, die die Bauleistungen erfordern.
27.3Gewerbliche Genehmigungen holen wir ein, sofern der Auftrag nicht eine vom Bauherrn einzuholende Genehmigung Ihnen zuweist.
28Baustelle, Materialien, Reinigung und Unterlagen
28.1Wir organisieren unseren Arbeitsbereich und sind für die Sicherheit unserer Leute verantwortlich. Sie bleiben verantwortlich für Ihre Beschäftigten, für andere Unternehmer und für Gefahren in Ihrem Einflussbereich. Wir dürfen unsichere Arbeiten einstellen.
28.2Wir liefern die in der Leistungsbeschreibung genannten Materialien und dürfen einen nicht verfügbaren Artikel, soweit Ihnen dies zumutbar ist, durch einen gleichwertigen Artikel mit gleichem Erscheinungsbild, gleicher Leistungsfähigkeit und gleichem Preis ersetzen.
28.3Wir hinterlassen den Arbeitsbereich besenrein und entsorgen unseren Bauschutt. Gefährliche oder bereits vorhandene Abfälle entsorgen wir nur, wenn der Auftrag dies umfasst. Nach der Abnahme übergeben wir Bedienungsanleitungen und Produktdaten für die von uns eingebauten Anlagen und Geräte.
28.4Mängel melden Sie unter Angabe der Auftragsnummer an support@addvista.com. Ist die Baustelle durch unsere Arbeiten unsicher geworden, rufen Sie sofort die Telefonnummer auf der Auftragsbestätigung an.
Teil C
Modell 2: Addvista als Vermittler
29Rolle und Offenlegung
29.1Teil C gilt nur, wenn die Auftragsbestätigung Modell 2 angibt und den Anbieter als Auftragnehmer nennt.
29.2Wir betreiben die Plattform, übermitteln die Buchung, nehmen Zahlungen nach Ziffer 30 entgegen und führen das Aufnahmeprogramm durch. Die Bauleistungen erbringen, leiten oder garantieren wir nicht.
29.3Eine von uns mitgeteilte Prüfung von Erlaubnis oder Versicherung beruht auf einer Abfrage oder einem Dokument, das uns am angegebenen Tag vorlag; sie ist weder eine Aussage über die Fachkunde des Anbieters noch eine Gewährleistung für die Bauleistungen.
29.4Die Bedingungen des Anbieters gelten, wenn sie Ihnen vor der Buchung angezeigt wurden und Sie sie speichern konnten; andernfalls und ergänzend gilt Anlage 1. Eine Bedingung des Anbieters, die ein zwingendes Verbraucherrecht einschränkt, gilt nicht.
30Verantwortung des Anbieters und Empfangsvollmacht
30.1Der Anbieter ist für die Bauleistungen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Versicherungen, seine Nachunternehmer und die Mängelrechte verantwortlich; Ihre Ansprüche wegen der Bauleistungen richten sich gegen ihn.
30.2Der Anbieter bevollmächtigt Addvista schriftlich und vor Ihrer Zahlung, als Empfangsbevollmächtigter ausschließlich Ihre Zahlung für diesen Auftrag entgegenzunehmen.
30.3Ihre Zahlung an Addvista befreit Sie gegenüber dem genannten Anbieter in Höhe des Betrags, den wir tatsächlich erhalten. Müssen wir eine Zahlung erstatten, mindert sich die befreiende Wirkung um diesen Betrag.
30.4Der angezeigte Preis der Bauleistungen ist der Preis des Anbieters. Eine Plattformgebühr wird vor Ihrer Zahlung gesondert ausgewiesen.
30.5Die Auftragsbestätigung gibt an, wer die Rechnung ausstellt.
30.6Pfandrechte stehen dem Anbieter sowie seinen Nachunternehmern und Lieferanten nach dem am Ort des Vorhabens geltenden Recht zu.
31Beschwerden, unsere Haftung, Bewertungen und Umgehung
31.1Beschwerden richten Sie an den Anbieter, mit Kopie an support@addvista.com. Wir können Beschwerden weiterleiten und einen Anbieter nach unserem Ermessen sperren oder entfernen, ohne dadurch für die Bauleistungen verantwortlich zu werden.
31.2Wir haften nur für unsere eigenen Plattformpflichten (Buchung, Zahlungsannahme und Aufnahmen nach Teil D), nicht für die Ausführung, eine Verzögerung oder die Insolvenz des Anbieters. Unsere Gesamthaftung für einen Auftrag ist auf die Plattformgebühren begrenzt, die Sie uns dafür gezahlt haben, mindestens jedoch auf USD 100 (EUR 100 bei einem Vorhaben in der EU). Dies gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach den Regionalen Bedingungen, bei Betrug, bei vorsätzlichem Fehlverhalten und für eine Haftung, die nach dem Gesetz nicht beschränkt werden kann.
31.3Es ist untersagt, eine Bewertung zu veröffentlichen, von der Sie wissen, dass sie falsch ist. Wir dürfen rechtswidrige Inhalte, nicht erforderliche personenbezogene Daten und Spam entfernen.
31.4Umgehung, nur bei Geschäftskunden. Stellen wir Ihnen einen Anbieter vor und schließen Sie innerhalb von zwölf Monaten unmittelbar mit diesem Anbieter einen Vertrag über denselben Leistungsumfang, um eine offengelegte Plattformgebühr zu vermeiden, zahlen Sie diese Gebühr oder, wenn der Auftrag diesen Satz nennt und keine Gebühr beziffert war, 10 Prozent des Nettopreises des umgangenen Vertrags. Sie schulden die Zahlung nicht, wenn der Anbieter bereits für Sie tätig war, die Vorstellung nicht abgeschlossen wurde, das Vorhaben wesentlich abweicht oder Sie nachweisen, dass der Direktvertrag nicht auf der Vorstellung beruht. Diese Ziffer gilt nicht für Verbraucher.
Teil D
Aufnahmeprogramm und Vorzugspreis
32Aufnahme als Teil der Leistung
32.1Wir nutzen Aufnahmen realer Arbeiten, um unsere Assistenz- und Sicherheitssysteme zu entwickeln, um robotische und KI-Systeme zu trainieren, zu bewerten und weiterzuentwickeln und um de-identifizierte Aufnahmen für diese Zwecke zu lizenzieren. Der Vorzugspreis spiegelt diesen Wert wider. Gesichter und andere identifizierende Details werden unkenntlich gemacht, bevor ein Datensatz freigegeben wird.
32.2Geschäftskunden und Verbraucher in den Vereinigten Staaten. Jeder Auftrag umfasst die Aufnahme nach diesem Teil D, sofern die Auftragsbestätigung nicht den Preis ohne Aufnahme nennt. Mit der Erteilung des Auftrags stimmen Sie der Aufnahme auf der Baustelle im Rahmen der Ziffern 33 und 34 zu.
32.3Der Ton bleibt ausgeschaltet, sofern er nicht gesondert nach Ziffer 33.2 aktiviert wird. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung.
32.4Andere Personen auf der Baustelle werden nach Ziffer 34 informiert. Gegenüber diesen Personen stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen an der Entwicklung von Assistenz-, Sicherheits-, Robotik- und KI-Systemen. Jede dieser Personen kann widersprechen oder das Montageteam bitten, die Aufnahme zu unterbrechen, wie in der Datenschutzerklärung beschrieben.
33Was aufgenommen wird und was nicht
33.1Aufnahmen entstehen nur mit einem von der Plattform freigegebenen Gerät und der Addvista-App, aus der Ich-Perspektive auf Hände, Werkzeuge, Materialien und den unmittelbaren Arbeitsbereich, und können Bewegungs- und Kraftsensordaten umfassen.
33.2Ton wird nur aufgezeichnet, wenn er für die Aufgabe aktiviert ist und die Personen, die zu hören sein werden, die gesetzlich erforderliche Einwilligung erteilt haben.
33.3Das Montageteam nimmt nicht gezielt auf: Minderjährige; Bäder, Umkleiden, Schlafzimmer oder Behandlungsräume außerhalb des Arbeitsbereichs; medizinische Situationen; Bildschirme, Passwörter, Zahlungskarten, Ausweisdokumente oder private Nachrichten; vertrauliche Pläne und Unterlagen.
33.4Die Aufnahme endet, wenn ihre Fortsetzung unsicher oder rechtswidrig wäre, wenn eine anwesende Person dies verlangt oder wenn die Arbeiten einen ausgenommenen Bereich erreichen.
33.5Wir stellen Ihnen keine Aufnahmen für Entscheidungen über Ihre Beschäftigten zur Verfügung. Wir selbst dürfen Aufnahmen zur Verifizierung, Qualitätssicherung, Betrugsprävention und Sicherheit sowie als Beweismittel bei Mängelansprüchen oder Streitigkeiten verwenden.
33.6Wir setzen keine Gesichtserkennung ein und erstellen oder speichern keine Gesichtsvorlagen, Stimmabdrücke oder anderen biometrischen Identifikatoren. Gesichter, Pläne, Dokumente, Bildschirme und Kfz-Kennzeichen werden vor einer Lizenzierung de-identifiziert.
34Ihre Berechtigung, Information und Grenzen
34.1Umfasst ein Auftrag die Aufnahme, gestatten Sie die Aufnahme in den Arbeitsbereichen der Baustelle zu den Zwecken nach Ziffer 32 und stehen dafür ein, dass Sie dem Montageteam Zutritt gewähren und diese Aufnahme gestatten dürfen, sei es als Eigentümer, als Mieter, dessen Mietvertrag dies erlaubt, oder aufgrund einer schriftlichen Ermächtigung des Berechtigten.
34.2Bevor die Aufnahme beginnt, teilen Sie jeder Person, die anwesend sein wird, mit, was aufgenommen wird und warum und dass sie eine Unterbrechung verlangen kann, und bringen die von uns gestellten Hinweisschilder am Arbeitsbereich an.
34.3Pläne, Zugangsdaten und Bildschirme, die nicht ins Bild gehören, decken Sie ab oder entfernen sie. Können Sie diese Ziffer 34 nicht einhalten, nehmen wir nicht auf, und es gilt Ziffer 35.
34.4Sind Sie Geschäftskunde und können Ihre Beschäftigten aufgenommen werden, stehen Sie dafür ein, dass Sie jede gesetzlich erforderliche Einwilligung eingeholt, jede Information erteilt, jede Beteiligung durchgeführt und jede Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben; Sie stellen uns von Ansprüchen aus einem Verstoß hiergegen frei, und wir dürfen die Aufnahme aussetzen, bis die Voraussetzungen erfüllt sind.
34.5Solange die Aufnahme läuft, halten Sie Minderjährige vom Arbeitsbereich fern. Betritt eine minderjährige Person den Bereich, endet die Aufnahme, und der betreffende Abschnitt wird gelöscht. Jede anwesende erwachsene Person kann eine Unterbrechung oder Beendigung verlangen.
35Wechsel zum Preis ohne Aufnahme, Widerruf und Preis
35.1Geschäftskunden und Verbraucher in den Vereinigten Staaten. Sie können für noch nicht durchgeführte Termine zum Preis ohne Aufnahme wechseln, indem Sie dies spätestens zwei Arbeitstage vor dem Termin in Textform mitteilen, in der App oder an data@addvista.com.
35.2Bereits ausgeführte Arbeiten werden weiterhin zum Vorzugspreis abgerechnet. Vor einem Wechsel oder Widerruf entstandene Aufnahmen dürfen weiterhin nach Ziffer 36 verwendet werden.
35.3Untersagt eine Hausordnung oder der Gebäudeeigentümer die Aufnahme, gelten die Ziffern 35.1 und 35.2 so, als hätten Sie gewechselt oder widerrufen.
35.4Wir können den Vorzugspreis, den Aufnahmerabatt oder das Aufnahmeprogramm für künftige Aufträge jederzeit ändern oder beenden. Bestätigte Aufträge behalten ihren vereinbarten Preis.
36Rechte und Löschung
36.1Sie räumen Addvista an den Aufnahmen der Baustelle ein weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Zwecke nach Ziffer 32 ein, das ausschließlich ist, soweit Ihnen Rechte an den Aufnahmen zustehen. Ihr Gebäude, Ihre Pläne und Ihr sonstiges vorbestehendes geistiges Eigentum bleiben bei Ihnen.
36.2Wir dürfen de-identifizierte Ausschnitte nutzen, um für die Leistungen von Addvista zu werben. Durch Mitteilung an data@addvista.com können Sie einen Ausschnitt Ihrer Baustelle von künftiger Werbung ausnehmen lassen.
36.3Jede Person kann die Löschung einer Aufnahme verlangen. Vor der Freigabe eines Datensatzes löschen wir die Aufnahme; nach der Freigabe löschen wir die bei uns vorhandenen Daten, stellen die weitere Verbreitung ein und unterrichten die Empfänger, wobei trainierte Modelle nicht neu trainiert werden, sofern das Gesetz dies nicht verlangt. Identifizierbare Rohaufnahmen werden bis zum Abschluss der De-Identifizierung und der Qualitätsprüfung und danach höchstens 90 Tage aufbewahrt, sofern sie nicht wegen Betrugsverdachts, eines Sicherheitsvorfalls oder eines Anspruchs gekennzeichnet sind.
36.4Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden vermieden und entfernt. Wir leiten aus Aufnahmen keine Emotionen, Schmerzen oder psychischen Zustände ab. Lizenznehmern ist jeder Versuch untersagt, Personen zu re-identifizieren.
36.5Wir erheben, speichern und verkaufen keine biometrischen Identifikatoren oder biometrischen Informationen und ziehen daraus auch sonst keinen Nutzen.
Teil E
Beratung, Inspektion und Assistenz
37Art der Beauftragung
37.1Teil E gilt für Dienstleistungen. Wir erbringen sie mit angemessener Sorgfalt und schulden keinen bestimmten Erfolg, es sei denn, der Auftrag hat ein bestimmtes Ergebnis mit Abnahmekriterien zum Gegenstand.
37.2Honorare und Reisekosten richten sich nach dem Auftrag; für Verbraucher sind unvermeidbare Reisekosten im Gesamtpreis enthalten. Sie gewähren Zugang, machen zutreffende Angaben und treffen Entscheidungen rechtzeitig. Zusätzliche Leistungen bedürfen einer Änderung in Textform, die Preis und Zeitbedarf angibt.
37.3Für die Absage eines reservierten Tags gilt Ziffer 18, für die Haftung Ziffer 15 und die Regionalen Bedingungen.
38KI-Assistenz, Berichte und Fernsitzungen
38.1Addvista Assist ist ein Assistenzsystem, das qualifizierten Fachkräften hilft, ihre eigenen Arbeitsschritte zu prüfen. Es kann Fehler machen und ersetzt weder fachliches Urteilsvermögen noch gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen oder Pflichten des Arbeitsschutzes. Die Verantwortung für die Arbeit bleibt beim Nutzer und beim Betrieb. Dasselbe gilt für jede KI-gestützte Qualitätsprüfung. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 15 und den Regionalen Bedingungen.
38.2Assist darf weder als einziges Mittel zum Freischalten und Sichern gegen Wiedereinschalten noch als Arbeitsfreigabe noch für eine statische Freigabe verwendet werden. Personen werden darauf hingewiesen, wenn sie mit einem KI-System interagieren.
38.3Rechts-, Steuer- oder Ingenieurberatung und Zertifizierungen erbringen wir nur aufgrund eines gesonderten Auftrags. Auf unsere Berichte dürfen sich nur Sie verlassen.
38.4Ihre Eingaben bleiben bei Ihnen; an unseren schriftlichen Arbeitsergebnissen erhalten Sie ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes und mit der Vergütung abgegoltenes Recht zur Nutzung für Ihre internen geschäftlichen Zwecke. Alle Rechte an unseren vorbestehenden Materialien, unserer Software, unseren Modellen und unserem Know-how bleiben bei uns.
38.5Material aus Assist- und Fernsitzungen bewahren wir für Qualitätssicherung, Sicherheit, Support und Betrugsprävention für einen begrenzten Zeitraum (standardmäßig 90 Tage) auf und nutzen es auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, um unsere Produkte und Modelle zu verbessern und weiterzuentwickeln, wobei wir, soweit zumutbar, de-identifiziertes Material verwenden. Sie können dem jederzeit in den Einstellungen oder per E-Mail an data@addvista.com widersprechen. Ton wird nur mit Einwilligung aufgezeichnet und gespeichert. Gegenüber Geschäftskunden sind wir für diese Nutzung eigenständig Verantwortlicher; Sie informieren Ihre Beschäftigten, verfügen über jede gesetzlich erforderliche Rechtsgrundlage und Betriebsvereinbarung und stehen dafür ein. In kostenpflichtigen Team-Tarifen kann die Modellverbesserung abgeschaltet werden.
Anlage 1Mindestbedingungen für Anbieter (Modell 2)
Diese Bedingungen binden den Kunden und den Anbieter, soweit Ziffer 29.4 dies bestimmt. Addvista ist nicht Auftragnehmer, sondern nur Empfangsbevollmächtigter für Zahlungen nach Ziffer 30.
A1.1 Vertrag und Preis. Der Anbieter führt die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Bauleistungen als selbstständiger Unternehmer auf der Baustelle zum Auftragspreis aus. Die Zahlung an Addvista befreit den Kunden von seiner Schuld gegenüber dem Anbieter in Höhe des Betrags, den Addvista erhält.
A1.2 Ausführung. Die Ziffern 9 bis 12 gelten mit der Maßgabe, dass der Anbieter Auftragnehmer ist. Mündlich vereinbarte Zusatzleistungen binden erst, wenn der Anbieter sie in Textform bestätigt.
A1.3 Abnahme und Mängel. Die Ziffern 13 und 14 gelten.
A1.4 Erlaubnis, Versicherung, Nachunternehmer. Der Anbieter verfügt über die Erlaubnisse und Eintragungen, die die Arbeiten erfordern, sowie über die Versicherung nach Ziffer 16.2; er holt gewerbliche Genehmigungen im eigenen Namen ein, bleibt für seine Nachunternehmer verantwortlich, bezahlt sie und erteilt die Pfandrechtshinweise, die das Vorhaben erfordert.
A1.5 Aufnahme. Umfasst der Auftrag die Aufnahme, nimmt das Montageteam nur nach Teil D auf, und der Anbieter macht gegenüber Addvista keine Rechte an den Aufnahmen geltend.
A1.6 Beendigung und Haftung. Die Ziffern 15, 17 und 18 gelten mit der Maßgabe, dass der Anbieter Auftragnehmer ist. Die Haftung von Addvista ist nach Ziffer 31.2 beschränkt.
A1.7 Verbraucherschutz und anwendbares Recht. Ist der Kunde Verbraucher und der Anbieter Unternehmer, gelten die Verbraucherbestimmungen der Regionalen Bedingungen. Für Streitigkeiten gilt Ziffer 23.
Kontakt
Aufträge und Support: support@addvista.com
Rechtliche Mitteilungen: legal@addvista.com
Datenschutz, Wechsel zum Preis ohne Aufnahme und Widerruf der Einwilligung in die Aufnahme: data@addvista.com
Addvista Inc., 8 The Green, Ste R, Dover, DE 19901, USA